Auswirkungen der Diagnosen auf Arztrechnungen

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Klaus56
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Auswirkungen der Diagnosen auf Arztrechnungen

Beitragvon Klaus56 » 25.01.2009, 18:13

Hallo Forumsgemeinde,

wie der Threadtitel schon verrät, würde mich interessieren, ob die auf meinen Arztrechnungen aufgeführten Diagnosen irgendeinen Einfluss auf meinen PKV-Tarif / -Beitrag haben (Stichwort Risikoeinstufung / Beitragserhöhung).

Wie ich leider erst jetzt festgestellt habe, hat ein Arzt bei seinen Rechnungen (es betrifft die letzten 3) fälschlicherweise Arterielle Hypertonie als Diagnose angegeben, obwohl mein Blutdruck völlig in Ordnung ist. Laut Auskunft der Schwester handelt es sich hier um ein Versehen ("man muss ja irgendwas eintragen") und wird beim nächsten mal geändert.

Da es sich bei der Arteriellen Hypertonie aber um eine chronische Erkrankung handelt, habe ich nun die Befürchtung, dass ich bei der PKV intern eine höhere Risikoeinstufung erhalten könnte.

Ist diese Befürchtung gerechtfertigt?

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 25.01.2009, 18:41

man kann sie nicht höher stufen - es sei denn sie wechseln in einen höherwertigen tarif. ich würde aber darauf bestehen, dass der arzt etwas schriftlich fixiert, aus dem dieses angebliche versehen hervorgeht. der arzt macht sich mit so etwas nur die taschen voll und gehört überprüft.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.01.2009, 21:43

Hallo,
Mann Kann :-) und wenn die Zugehörigkeit zur Kasse noch nicht allzu lang ist wird auf Grund so einer Diagnose Regelmäßig eine Maschine in Gang gesetzt, welche VVA Prüfung heißt, diese hat sehr wohl Auswirkungen auf Ihren Vertrag und Beitrag. Im Ernstfall kann so etwas zum Rausschmiss führen.
Gruß
Ps. Mein Tip sofort der Versicherung mitteilen dass die Diagnose Falsch ist. den Arzt zur sofortigen Rechnungsannulierung auffordern und um Richtigstellung drängen.

Klaus56
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Beitragvon Klaus56 » 25.01.2009, 23:20

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten.


Zwei Fragen hätte ich dazu aber spontan noch:

1. Was ist eine VVA-Prüfung?

2. Macht es noch Sinn, die ersten beiden Rechnungen annulieren zu lassen, da diese doch schon längst abgerechnet wurden?


Ich werde wohl versuchen vom Arzt ein Schreiben zu bekommen, dass die Diagnose auf den Rechnungen X, Y und Z versehentlich falsch eingetragen wurde und dieses Schreiben dann der PKV zukommen lassen.


Ärgerlich, dass mir das nicht eher aufgefallen ist!

dij
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Beitragvon dij » 25.01.2009, 23:31

Klaus56 hat geschrieben:1. Was ist eine VVA-Prüfung?


VVA = vorvertragliche Anzeigepflicht. D.h. der Versicherer könnte auf die Idee kommen, daß die Hypertonie schon vor Vertragsschluß bestanden hat und im Antrag nicht angegeben wurde.

Altmann
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Beitragvon Altmann » 26.01.2009, 10:35

Hallo DKV-Center,
ich wäre froh, wenn sie mich rausschmeissen würden!!
Altmann

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.01.2009, 20:21

[quote="Altmann"]Hallo DKV-Center,
ich wäre froh, wenn sie mich rausschmeissen würden!!
Altmann[/quote]

Hallo Altmann,
was wird danach ? In welchen Zusammenhang sind Sie Klaus ?
Gruß


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