Guten Tag,
ich bin seit vielen Jahren im PKV Standardtarif versichert.
Habe im ersten Halbjahr 2009 die Wahl, in den Basistarif zu wechseln.
Ist das ratsam?
Wo sind die Vor- und Nachteile?
Danke
Wechsel vom Standardtarif (alt) zum Basistarif
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
meine PKV behauptet, dass der Basistarif den Standardtarif in nächster Zeit ersetzen wird.
Frage; kennst Du schon die Höhe von Deinen Basistarif. (wäre Interessant - meine PKV gibt mir hierüber immer noch keine Auskunft)
Gruß
PS: Antworten zu Deiner Frage möglicherweise hier ->
Verfasst am: 13.12.2008, 16:51 von Rossi - Titel: Basistarif (Leistungsumfang)
viewtopic.php?t=1665
meine PKV behauptet, dass der Basistarif den Standardtarif in nächster Zeit ersetzen wird.
Frage; kennst Du schon die Höhe von Deinen Basistarif. (wäre Interessant - meine PKV gibt mir hierüber immer noch keine Auskunft)
Gruß
PS: Antworten zu Deiner Frage möglicherweise hier ->
Verfasst am: 13.12.2008, 16:51 von Rossi - Titel: Basistarif (Leistungsumfang)
viewtopic.php?t=1665
Wer bisher im bisherigen Standardtarif für ältere Bestandskunden versichert war, kann auch dort versichert bleiben.
Der modifizierte Standardtarif (für ehemals unversicherte Menschen) wird in den Basistarif umgewandelt.
Infos zum Standardtarif gibt es hier
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... dtarif.pdf
Zum Basistarif hier
http://www.pkv.de/verband/basistarif_en ... shilfe.pdf
Der modifizierte Standardtarif (für ehemals unversicherte Menschen) wird in den Basistarif umgewandelt.
Infos zum Standardtarif gibt es hier
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... dtarif.pdf
Zum Basistarif hier
http://www.pkv.de/verband/basistarif_en ... shilfe.pdf
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abwarten
wir müssen wohl abwarten, bis die PKVs ihren endgültigen Basistarif veröffentlichen.
cuslaender
cuslaender
Hach, endlich hat es mit der Registrierung geklappt.
Also, ich hab momentan das selbe Problem. Ich hab auch im Dezember
auf einen neuen Bescheid gewartet hinsichtlich des Basistarifs. Ja, jetzt
ist einer gekommen, aber mit € 50.-- Erhöhung und das soll der
Basistarif sein. War vorher im Standardtarif. Jetzt hab ich denen
geschrieben, daß ich den nicht zahlen kann. Jetzt kommt ein Vorschlag
mit über € 600.-- und ich soll mir eine Bestätigung vom Sozialamt geben
lassen, daß ich Hartz IV bekomme. Bekomme ich aber nicht! Soll ich
jetzt einen Kredit aufnehmen? Was sagt Ihr da dazu?
Gruß Puppe
Also, ich hab momentan das selbe Problem. Ich hab auch im Dezember
auf einen neuen Bescheid gewartet hinsichtlich des Basistarifs. Ja, jetzt
ist einer gekommen, aber mit € 50.-- Erhöhung und das soll der
Basistarif sein. War vorher im Standardtarif. Jetzt hab ich denen
geschrieben, daß ich den nicht zahlen kann. Jetzt kommt ein Vorschlag
mit über € 600.-- und ich soll mir eine Bestätigung vom Sozialamt geben
lassen, daß ich Hartz IV bekomme. Bekomme ich aber nicht! Soll ich
jetzt einen Kredit aufnehmen? Was sagt Ihr da dazu?
Gruß Puppe
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wir müssen wohl abwarten, bis die PKVs ihren endgültigen Basistarif veröffentlichen.
cuslaender
Erst heute habe ich meine Anfrage nach der Beitragshöhe im Basistarif von meiner PKV beantwortet bekommen.
Dem nach soll ich trotz der Altersrückstellungen von 48.000,00 € und einer Versicherungsdauer von 22 Jahren bei einem eventuellen Wechsel in den Basistarif noch 569,63€ Monatsbeitrag bezahlen.
Ich glaube die Kalkulation im Basistarif ist branchenweit einheitlich 570€ für ALLE und in jeder PKV.
Gruß Ausgeliefert
Ich glaube die Kalkulation im Basistarif ist branchenweit einheitlich 570€ für ALLE und in jeder PKV.
Ist doch völlig logisch, warum es die 570,00 Ocken sind.
Keine priv. Kv. will irgendeinen Kunden im Basistarif haben.
Und was macht man, wenn man einen Kunden nicht haben will.
Ganz einfach, man macht es teuer. Und die 570,00 Ocken kommen daher, weil unser lieber Gesetzgeber diesen Betrag als Höchstbetrag festgesetzt hat.
Ja Rossi,
genauso ist es.
Da bin ich jetzt auch draufgekommen. Und wer diesen Beitrag nicht
zahlen kann muß entweder HartzIV oder Grundsicherung beantragen.
Und da darf man so gut wie garnichts auf der hohen Kante haben.
Wenn ich den Basistarif dann teile, komm ich auf € 300.-- dieser
liegt dann gerade mal € 70.-- unter meinem bisherigen Standardtarif.
Gruß Altmann
genauso ist es.
Da bin ich jetzt auch draufgekommen. Und wer diesen Beitrag nicht
zahlen kann muß entweder HartzIV oder Grundsicherung beantragen.
Und da darf man so gut wie garnichts auf der hohen Kante haben.
Wenn ich den Basistarif dann teile, komm ich auf € 300.-- dieser
liegt dann gerade mal € 70.-- unter meinem bisherigen Standardtarif.
Gruß Altmann
Es gibt aber auch eine andere Konstellation, wo der Beitrag schon halbiert wird; allerdings geht dieses nur im Basistarif.
Wenn Du allein durch die Zahlung des Höchsbeitrages im Basistarif nach dem SGB XII oder SGB II hilfebedürftig wirst, dann halbiert die priv. Kv. auch. Und wenn Du Glück hast, dann kannst Du nach der Halbierung unabhängig von SGB XII oder SGB II leben.
Hier mal ein kleines Beispiel:
750,00 Euro Bedarf SGB XII (Regelsatz / Miete / Heizung)
1.050,00 Euro Einkommen
300,00 Euro übern Satz
570,00 Euro Beitrag für den Basistarif
Aus den 300,00 Euro Überhang kannst Du die priv. Kv. in Höhe von 570,00 Euro nicht löhnen.
In dieser Konstellation bekommst Du vom SGB II / SGB XII Träger ne Bescheinigung zur Vorlage bei der PKV.
Die PKV hat den Beitrag auf 285,00 Euro zu halbieren und die kannst Du aus dem Überhang von 300,00 Euro finanzieren.
In dieser Konstellation erhälst Du tatsächlich keine laufenden Leistugen nach dem SGB II / SBG XII.
Wenn Du allein durch die Zahlung des Höchsbeitrages im Basistarif nach dem SGB XII oder SGB II hilfebedürftig wirst, dann halbiert die priv. Kv. auch. Und wenn Du Glück hast, dann kannst Du nach der Halbierung unabhängig von SGB XII oder SGB II leben.
Hier mal ein kleines Beispiel:
750,00 Euro Bedarf SGB XII (Regelsatz / Miete / Heizung)
1.050,00 Euro Einkommen
300,00 Euro übern Satz
570,00 Euro Beitrag für den Basistarif
Aus den 300,00 Euro Überhang kannst Du die priv. Kv. in Höhe von 570,00 Euro nicht löhnen.
In dieser Konstellation bekommst Du vom SGB II / SGB XII Träger ne Bescheinigung zur Vorlage bei der PKV.
Die PKV hat den Beitrag auf 285,00 Euro zu halbieren und die kannst Du aus dem Überhang von 300,00 Euro finanzieren.
In dieser Konstellation erhälst Du tatsächlich keine laufenden Leistugen nach dem SGB II / SBG XII.
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