Das Gesetz ist eindeutig. Man kann nicht gleichzeitig pflichtversichert sein und dann wieder unversichert

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
HelpHelp hat geschrieben:Wenn man Beiträge zurückzahlen muss, nehmen wir mal ich müsste für meine Lebensgefährtin das komplette Jahr 2011 an die Krankenversicherung zurückzahlen, dann kann ich den Betrag doch sicher von der Steuer absetzen oder?
Czauderna hat geschrieben:...
es werden in der Regel keine Beiträge zurückgezahlt sondern Beiträge müssen nach entrichtet werden, ein kleiner aber feiner Unterschied.
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