Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die Alternative Teilzeit möchte ich nicht wählen, da ich
a) meine Elternzeit auch genießen möchte (es sind ja nur 2 Monate) und
b) meines Wissens nach das Gehalt aus TZ vom Elterngeld abgezogen wird.
Du hast es falsch verstanden. Du bleibst ja schon die 2 Monate voll zu Hause, machst davor aber noch eine kurze Zeit (Eltern-)Teilzeit um pflichtversichert zu werden. Das Elterngeld beantragst du natürlich nur in den 2 Monaten und nicht in der Teilzeit, d.h. es gibt auch keine Abzüge.
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