Hilfe - Sozialamt will Wechsel in den Basistarif

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Hilfe - Sozialamt will Wechsel in den Basistarif

Beitragvon suzan » 08.02.2009, 02:10

Mein Freund bezieht Sozialhilfe. Er ist 46J. + seit dieser Zeit auch privat versichert. Das Sozialamt zahlte die PKV anstandslos. Seit einem Jahr er an einem malignen Gehirntumor erkrankt. Die vom Amt gewünschte Umstellung auf den Basistarif (lt. PKV B-Höhe für ihn ca. 540,-) hätte für ihn erhebliche Konsequenzen, da er auf einen Prof. angewiesen ist (kein anderer wollte ihn, aufgrund der Gefahr für sein Leben, operieren). Ferner ist er schnelle Aktionen in jeglicher Richtung angewiesen. Im Klartext: Falls sich ein Rezidiv (zu 100% vorausgesagt) entwickelt, muss aufgrund des schnellen Wachstums unverzüglich reagiert werden. Auch am med. Fortschritt führt kein Weg vorbei. Es besteht noch bei dieser Art von Tumor noch kein eindeutiger Therapie-Weg...
Da der Wegfall der PKV sicher eine zeitliche Verkürzung, der schon ohnehin kurzen Prognose, bedeuten würde, möchte ich in jedem Fall einen Verbleib in der PKV gewährleisten.
1. a. Der Übergang in die GKV mit PKV-Ergänzung ist ja von der Sozialhilfe aus nicht möglich?!
b. ?Schlüpft man durch den Antrag auf Grundsicherung wieder in auf Niveau "Antrag auf ALG2" und könnte so wieder in die GKV?? sorry, ich frage einfach mal so......
2. Aufgrund des Bezuges der Sozialhilfe, würde ja im BT mtl. € 270,- nur für die KV (1/2 Betrag) übrig bleiben. + voller Beitrag zur Pflegeversicherung. Geht das?: Das Sozialamt zahlt Höhe des BT und wir zahlen den Rest und bleiben im jetzigen Tarif der PKV?
3. Müssen wir in den Basistarif? unzumutbare Härte?
4. Die PKV´s klagen ja vor dem Bundesverfassungsgericht.......was passiert, wenn Basistarif illegal.....
5. Kann man zum Basistarif Ergänzungsversicherungen (Lebensfreund zahlt) abschließen?
6. Mein Freund kann auch eine Behinderung (mehr als 80%) beantragen.......ändert das etwas?
Viele Fragen.......aber ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen. Vielen lieben Dank!

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 08.02.2009, 13:10

Hallo Suzan,
das klingt wirklich böse, wenn ich es zusammen fasse hast du Angst um das Leben deines Freundes, sollte er in den Basistarif gezwungen werden ?

Frage 3 wenn Sie Unterstützung haben wollen ja, da diese auf den Basistarif fixiert ist.
Frage 4 da warten wir alle gespannt darauf was Karlsruhe dazu sagt.
Frage 5 , Basistarif und zusatz ist machbar solange von der PKV keine Halbierung wegen Bedürftigkeit verlangt wird.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.02.2009, 13:45

Der Hintergrund des Sozialamtes ist mehr als einfach. Die wollen Geld sparen und den Freund einfach im Regen stehen lassen. Gehe mal davon aus, dass Du in der nächsten Zeit einen Änderungsbescheid bekommst.

Dann übernimmt das Sozialamt nämlich nur noch ca. 129,00 Euro für die priv. Kv und ca. 17,00 Euro für die Pflegeversicherung, obwohl der Beitrag (nach Halbierung) im Basistarif noch ca. 287,00 Euro und für die Pflegeversicherung ca. 37,00 Euro Kosten würde.

Ich nenne die Geschichte die sog. Unfallproblematik

Guckst Du hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1806

Ansonsten;

1. a. Der Übergang in die GKV mit PKV-Ergänzung ist ja von der Sozialhilfe aus nicht möglich?!


Völlig korrekt, er hat keine Chance in die GKV zu kommen.

b. ?Schlüpft man durch den Antrag auf Grundsicherung wieder in auf Niveau "Antrag auf ALG2" und könnte so wieder in die GKV?? sorry, ich frage einfach mal so......


ALG II kann er nicht beantragen, da er derzeit aufgrund der Nichtserwerbsfähigkeit schon Sozialhilfe bekommt. Es scheitert schon an den Anspruchsvoraussetzungen.

Auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das ALG II vorliegen sollten, so rutscht er ab dem 01.01.2009 auch nicht mehr durch den Bezug von ALG II in die GKV. Da hat er Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben und die neuen § 5 Abs. 5 a SGB V eingefügt.



2. Aufgrund des Bezuges der Sozialhilfe, würde ja im BT mtl. € 270,- nur für die KV (1/2 Betrag) übrig bleiben. + voller Beitrag zur Pflegeversicherung. Geht das?: Das Sozialamt zahlt Höhe des BT und wir zahlen den Rest und bleiben im jetzigen Tarif der PKV?


Der Beitrag beträgt 287,00 Euro, allerdings zahlt das Sozialamt nur 129,00 Euro; im Bereich der Pflegeversicherung beträgt dann der Beitrag 37,00 Euro und das Sozialamt zahlt 17,00 Euro.

3. Müssen wir in den Basistarif? unzumutbare Härte?


Das Sozialamt kann niemanden zwingen, völlig klar, aber es wird nur die 129,00 Euro zzgl. 17,00 Euro zahlen.

Mal ne bescheidene Frage, was zahlst der Freund jetzt für die PKV?

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 08.02.2009, 14:26

...Hallo DKV Center....

ja, ich habe ganz schön Angst!

Frage 4 da warten wir alle gespannt darauf was Karlsruhe dazu sagt.

-> wie lange kann das Ganze ca. dauern? + was passiert dann mit den sog. "Basistarifler"

Frage 5 , Basistarif und zusatz ist machbar solange von der PKV keine Halbierung wegen Bedürftigkeit verlangt wird.

-> sprich nach Halbierung nicht mehr möglich.........
was tun??

Vielen lieben Dank!
suzan

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.02.2009, 14:28

-> wie lange kann das Ganze ca. dauern?


Also die Gerüchteküche munkelt, dass das BVerfg im April 2009 über 3 Eingaben der priv. Kvén mündlich verhandeln wird.

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 08.02.2009, 14:39

Hallo Rossi,

Dann übernimmt das Sozialamt nämlich nur noch ca. 129,00 Euro für die priv. Kv und ca. 17,00 Euro für die Pflegeversicherung, obwohl der Beitrag (nach Halbierung) im Basistarif noch ca. 287,00 Euro und für die Pflegeversicherung ca. 37,00 Euro Kosten würde.

Ich nenne die Geschichte die sog. Unfallproblematik

-> Mist, hatte ich befürchtet....d.h. § 32 SGB XII i.V. § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG ??? Ich war mir nicht sicher.......


Das Sozialamt kann niemanden zwingen, völlig klar, aber es wird nur die 129,00 Euro zzgl. 17,00 Euro zahlen.

-> a. Auch wenn diese Lücke "Unfallproblematik" geschlossen wird??
b. Die Höhe zur GKV liegt aber doch bei ca. € 186,- (15,5% v. €1.200,-)
Muss das Sozialamt nicht hier dann doch noch "mehr" zahlen?

Mal ne bescheidene Frage, was zahlst der Freund jetzt für die PKV?

-> momentan € 410,-

Kann man evtl. noch mit dem Mehrbedarf § 30 SGB XII etwas anfangen???

Auch - vielen lieben Dank Rossi,
Gruß suzan

August
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 16
Registriert: 03.01.2008, 21:53

Beitragvon August » 08.02.2009, 16:26

Vielleicht kann ja die Schwerbehinderung zu einer Freiwilligen GKV nach §9 Abs. 1, Satz 4 führen:

§ 9 Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten

4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,

Klären Sie mit einer GKV und dem Sozialamt ab, ob dieser Paragraph greift. Dann wäre also die GKV+eine stationäre Zusatzversicherung, die bei Umbuchung der Altersrücklagen aus der Voll-PKV nicht mehr sehr teuer sein dürfte, möglich. Bei der Techniker Krankenlkasse gibt es zudem einen Wahltarif Kostenerstattung (bis 3,5-fachen Steigerungssatz, allerdings nur für Schulmedizin=Kassenleistung) gegen Aufpreis (ca. 50 Euro im Monat) und 10%SB (gedeckelt auf 400 Euro im Jahr), der auch ambulant eine Privatbehandlung bei Ärzten erlaubt, die eine Kassenzulassung haben (Kassenzulassung einer Klinik überträgt sich auch auf Professor in dieser Klinik). Es bleibt allerdings bei Kassenrezepten und den damit verbundenen Einschränkungen.

Was ich Ihnen hier vorschlage, ist zwar eine dezidierte Schädigung der GKV, aber in dem Fall Ihres Freundes scheint dies wohl der einzige Weg zu schein.
Außer die Herren Professoren entdecken wieder Ihren hippokratischen Eid und behandeln Scherstkranke auch ohne Wahlleistungsversicherung. Vielleicht sollte man diese mal einfach fragen, ob Sie noch Moral und Ehre oder nur den schnöden Mammon kennen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.02.2009, 18:09

Kann man evtl. noch mit dem Mehrbedarf § 30 SGB XII etwas anfangen???


Nein, absolut nicht möglich!!

-> a. Auch wenn diese Lücke "Unfallproblematik" geschlossen wird??


Du wirst auf jeden Fall klagen müssen, wenn das Sozialamt auf 129,00 Euro runtergeht.

Die Geschichte mit der freiwilligen Kv im Bereich der GKV funtkioniert nur, wenn bislang kein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Wenn bereits eine Schwerbehinderung von 50 % vorliegt, ist der Zug abgefahren.

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 09.02.2009, 01:41

Hallo Rossi,

Vielen Dank für den "Link =1806"..... habe jetzt mal ausgiebig gestöbert.

Die Hamburger Arbeitsanweisung wird hoffentlich bundesweit angewendet werden.......mal sehen

Ansonsten bzgl.:
Die Geschichte mit der freiwilligen Kv im Bereich der GKV funtkioniert nur, wenn bislang kein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Wenn bereits eine Schwerbehinderung von 50 % vorliegt, ist der Zug abgefahren


warum darf hier noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegen?
§ 9 I S.4 ......bezieht sich doch auf Schwerbehinderte........
Wie läuft denn das Ganze ab?

Vielen herzlichen Dank vorab!!
suzan

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 09.02.2009, 01:48

Hallo August,

auch hier vielen lieben Dank!

aber in dem Fall Ihres Freundes scheint dies wohl der einzige Weg zu schein.


ich denke...hoffentlich eine Möglichkeit!
....grundsätzlich bin ich auch kein Freund von "Schädigungen"!!

Auch hier bitte um die Frage des Ablauf des §9 ... gibt es hier etwas besonderes zu beachten?
Mein Freund hat noch keinen Schwerbehindertenausweis.....kann ihn aber beantragen.

Danke!
suzan

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 09.02.2009, 08:39

warum darf hier noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegen?
§ 9 I S.4 ......bezieht sich doch auf Schwerbehinderte........
Wie läuft denn das Ganze ab?


Ganz einfach, weil es hier eine Beitrittsfrist von 3 Monaten nach Erteilung des Feststellungsbeschdeides gibt.

Aber wenn er noch keinen hat, dann gibt es hier Potential.

Also sofort einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Hoffentlich dauert es nicht allzu lange.

Wenn er 50% bekommt, dann kann er innerhalb von 3 Monaten (nach Bescheiderteilung) der freiwilligen KV beitreten. Die erforderliche Vorversicherungszeit (3 Jahre in den letzten 5 Jahren), kann er über Mami oder Papi herableiten.. Wenn die natürlich auch keine Mitglieder der GKV sind, dann geht es natürlich nicht.

Er kann sich irgendeine Kv aussuchen. Es muss aber auch aufpassen, da die Krankenkassen per Satzung eine Altersgrenze festlegen können. Es gibt Krankenkassen, da beträgt die Altergrenze 40, 45, 50 oder 55 Jahre. Es gibt eine Krankenkasse in Deutschland, die hat gar keine Altersgrenze drinne.

Dann aber kommt das Problem mit der Kündigung der privaten Kv. Er hat hier kein aussergewöhnliches Kündigungsrecht und muss leider die Kündigungsfristen einhalten. Aber jenes sollte man mit der priv. Kv erörtern, wenn es soweit ist.

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 10.02.2009, 01:12

Hallo Rossi,

......habe wieder etwas gelernt.....Danke!

Wenn die natürlich auch keine Mitglieder der GKV sind, dann geht es natürlich nicht.

Leider fehlen 10 Monate........vielleicht kann man ja bis dahin eine Zwischenlösung finden...


Noch ff. Fragen haben sich ergeben:

1. Ist eine gesetzlich freiwillige KV i. V. mit einer Zusatzversicherung bei einer PKV mit einer Voll-PKV in der Leistungserbringung gleichzusetzen?

2. Basistarif:
a. Ist es nicht ein Vorteil des Basistarifs, dass hier auch nach der GOÄ mit 1,8 abgerechnet werden kann.
b. Wer zahlt den eigentlich die "Zuzahlungen" f. Medikamente, Hilfsmittel etc. wenn die Belastungsgrenze € 41,-/€82,- erreicht ist.
Wohl die PKV allein? Die GKV bekommt ja den Ausgleich über den Bund.

Vielen lieben Dank.......und es ergeben sich immer neue Fragen.....bin allerdings auch sehr nervös.....

Bis dahin
suzan

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 10.02.2009, 08:30

Leider fehlen 10 Monate.......


Okay, dann ist ein Elternteil erst 2 Jahre und 2 Monate GKV versichert, richtig? Dann aber bitte aufpassen und noch keine Schwerbehinderung beantragen. Wie oben schon gepostet, kann man nach Erteilung des Feststellungsbescheides innerhalb von 3 Monaten der freiwilligen Kv beitreten. Gleichzeitig muss natürlich die Vorversicherungszeit erfüllt sein.

2. Basistarif:
a. Ist es nicht ein Vorteil des Basistarifs, dass hier auch nach der GOÄ mit 1,8 abgerechnet werden kann.
b. Wer zahlt den eigentlich die "Zuzahlungen" f. Medikamente, Hilfsmittel etc. wenn die Belastungsgrenze € 41,-/€82,- erreicht ist.


Der Basistarif entspricht den Leistungen der GKV; Du hast die Möglichkeit den Basistarif mit 0,00 Euro Selbstbehalt zu verlangen; allerdings musst Du die Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenzen selber aufbringen.

Nach den Musterbedingungen zieht die priv. Kv. zunächst alle Zuzahlungen von den Rechnungen ab. Am Ende des Jahres wird dann die Belastungsgrenze ermittelt und der Restbetrag wird erstattet.

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 10.02.2009, 10:24

Hallo,

vielen Dank für die zügigen Beantwortungen.....

richtig?

puah.......ja

Ferner:
1. Wird denn beim Basistarif nach der GOÄ abgerechnet?
-> wohl mit 1,8 nach GOÄ, + bei der GOZ? Im Standardtarif lag die Abrechung für den GOZ unter dem der Bema? Wie ist das im Basistarif?


2. Ist denn die Leistungserbringung einer gesetzlich freiwilligen KV i. V. mit einer Zusatzversicherung bei einer PKV auf den Umfang einer Voll-PKV vollumfänglich zu erreichen?


Danke......
suzan

suzan
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 08.02.2009, 01:16

Beitragvon suzan » 10.02.2009, 11:42

.......sorry, habe meine Frage modifiziert....


Danke.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste