Rossi hat geschrieben:Jawoll, er muss sich melden!
Das Beispiel mit dem Millionär steht sogar in der Begründung zum Gesetzentwurf. Man hat in diesem Zusammenhang bei der Versicherungspflicht in der priv. Kv. viel diskutiert, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung möglich ist.
Auszug:
Es ist auch davon auszugehen, dass annähernd alle Menschen auf einen Versicherungsschutz angewiesen sind, wenn sie keine staatlichen steuerfinanzierten Leistungen in Anspruch nehmen oder auf erforderliche ärztliche Behandlungen verzichten wollen. Die Kosten für aufwändige Heilbehandlungen können so hoch sein, dass auch vermögende Menschen sie nicht mehr aufbringen können. Zwar wird es Einzelne geben, die aufgrund ihres sehr hohen Einkommens und/oder Vermögens auf den Versicherungsschutz tatsächlich nicht angewiesen sind. Der Gesetzgeber darf insoweit aber generalisieren. Er kann und muss nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. Sich gegen das Krankheitskostenrisiko abzusichern, ist allen Einwohnern – auch den sehr wohlhabenden – zumutbar. Je höher das Einkommen oder das Vermögen ist, umso geringer ist die mit der Versicherung verbundene finanzielle Belastung. Zudem erhält der Versicherte eine Gegenleistung von bedeutendem Wert, nämlich eine Versicherung gegen krankheitsbedingte Kosten. Erst recht kann den weniger Wohlhabenden zugemutet werden, sich gegen das Risiko Krankheit zu versichern. Denn sie sind gerade auf den Versicherungsschutz besonders angewiesen.
Vorsicht mit dem googlen! Der Auszug stammt nicht aus der Begründung zum Gesetzentwurf (GKV-WSG) sondern ist NUR ein Bericht des Gesundheitssauschusses zum VVG -Gesetz über den Versicherungsvertrag (Drucksache 16/4247). Es wundert mich, dass es da auf einmal über Krankenversicherung geht. Ob das juristisch als Gesetzesmaterial gilt, weiß ich nicht. Aber dann gäbe es weiteres gleichwertiges. Z.B. Schriftstück Deutscher Bundestag 16/8365. Darin heißt es nachweislich, dass es dem Gesetzgeber nicht primär darum geht alle Menschen in einen institutionelle Versicherung zu bringen.
"Ziel der Neuregelung des GKV-WSG ist die Sicherstellung einer Absicherung
im Krankheitsfall für alle Bürger. Die neue Versicherungspflicht in der GKV und
ab 1. Januar 2009 auch in der PKV ergänzt die bestehenden Systeme der Kran-
kenversicherung und Krankenversorgung. Diese Versicherungspflicht ist daher
nachrangig, sie besteht für Personen, die über
keine anderweitige Absicherung
im Krankheitsfall verfügen und der gesetzlichen oder privaten Krankenversiche-
rung zuzuordnen sind."
Geld ist eine Absicherung. Schließlich hantiert der Versicherer auch nur mit Geld.
Das Schreiben ist übrigens eher Gesetzesmaterial, weil es eine Antwort der Bundesregierung ist. Der Gesundheitsausschuss hat schließlich keine gesetzgebende Befugnis.
Also was stimmt jetzt?