Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen von meinem AG ein Schreiben erhalten, dass ich letztes Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten habe. Heute kam das Schreiben meiner GKV, dass mein AG denen das auch mitgeteilt hat und ich ab sofort als freiwilliges Mitglied geführt werde.
Soweit, sogut.
Dem Schreiben der KK lagen aber auch gefühlte 100 Broschüren, Berechnungen und sonstiger Papierkram bei, der mich etwas verwirrt.
Ich möchte gern weiter in der GKV bleiben, da wird Nachwuchs planen, ich ggf. irgendwann Teilzeit arbeiten werde und mein Mann geringer verdient.
Muss ich jetzt noch irgendetwas tun? Mich verwirren die beigelegten Berechnungen und Fristen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein AG weiterhin meinen Beitrag abführt und fertig. Jetzt liegen dem Schreiben Einzugsermächtigung und Hinweis zum AG-Zuschuss bei.
Ich wäre sehr nett, wenn mir etwas Licht ins Dunkel gebracht wird. Vielen Dank.
Überschreitung Versicherungpflichtgrenze - Was nun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
Als freiwillig versichertes Mitglied zahlen sie die Beiträge an die Kasse selber, z.B über eine Einzugsermächtigung. Gleichzeitig überweist ihnen ihr AG den Zuschuss zusammen mit ihrem Gehalt auf ihr Konto, wenn sie ihm den Nachweis erbringen, dass sie freiwillig versichert sind. Dazu legen sie einmal im Jahr eine entsprechende Bescheinigung vor.
richtig ist, dass ein freiwillig versichertes Mitglied selbst sogenannter Beitragsschuldner ist.
Meistens (richtig allermeistens) zahlt jedoch der Arbeitgeber im sogenannten Firmenzahlerverfahren auch die Beiträge für die freiwilligen versicherten Arbeitnehmer ein.
Es sollte daher ein Gespräch mit Lohnbüro geführt werden, ob der Arbeitgeber
auch die freiwilligen Beiträge abführt
oder
eben nicht abführt
Dies sollte auch mit der KK abgesprochen werden.
Sonst kann passieren, dass die Kohle doppelt oder überhaupt nicht fließt.
solche Probleme kann man durch ein Gespräch vermeiden.
Meistens (richtig allermeistens) zahlt jedoch der Arbeitgeber im sogenannten Firmenzahlerverfahren auch die Beiträge für die freiwilligen versicherten Arbeitnehmer ein.
Es sollte daher ein Gespräch mit Lohnbüro geführt werden, ob der Arbeitgeber
auch die freiwilligen Beiträge abführt
oder
eben nicht abführt
Dies sollte auch mit der KK abgesprochen werden.
Sonst kann passieren, dass die Kohle doppelt oder überhaupt nicht fließt.
solche Probleme kann man durch ein Gespräch vermeiden.
Ok, vielen Dank.
Der Beitrag rechnet sich dann immer noch wie vorher an der Beitragsbemessungsgrenze oder gibt es da einen eigenen Beitragssatz?
Also, meine Frage: Ändert sich mein Beitrag durch Überschreitung der Pflichtgrenze? Den Maximalbeitrag habe ich ja schon vorher auf die Bemessungsgrenze gezahlt.
Mein AG hat in der Jan-Gehaltsabrechnung ganz normal den Beitrag wie immer abgeführt. Somit müsste ich jetzt klären, ob das korrekt so war und wie es zukünftig laufen soll, richtig?
Der Beitrag rechnet sich dann immer noch wie vorher an der Beitragsbemessungsgrenze oder gibt es da einen eigenen Beitragssatz?
Also, meine Frage: Ändert sich mein Beitrag durch Überschreitung der Pflichtgrenze? Den Maximalbeitrag habe ich ja schon vorher auf die Bemessungsgrenze gezahlt.
Mein AG hat in der Jan-Gehaltsabrechnung ganz normal den Beitrag wie immer abgeführt. Somit müsste ich jetzt klären, ob das korrekt so war und wie es zukünftig laufen soll, richtig?
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Danke für die ganzen Infos!
Ich habe jetzt nochmal mit meinem AG und der KK telefoniert.
Der AG nimmt an dem sogenannten Direktverfahren teil, d.h. sie ziehen mir die Beiträge direkt von Gehalt ab und überweisen an die KK. So wie es auch im Januar schon geschehen ist.
Die Vorgehensweise habe ich telefonisch mit der KK abgeklärt und denen ist das recht.
Diesbezüglich habe ich die KK gefragt und die meinten, dass, wenn alles so bleiben soll, wie es ist, ich gar nichts zurückschicken müsse, sondern halt nur nochmal klären, wer wie zahlt (also, ich oder der AG).
Mir ist es wichtig, dass ich die Tür zur GKV nicht verschließe, da ich vermutlich irgendwann Teilzeit arbeiten und weniger verdienen werde. Außerdem möchte ich die kostenlose Familienversicherung nutzen (u.a. Kinder), da das Einkommen meines Mannes (auch GKV) nicht sicher ist.
Ich hatte das so verstanden, wenn ich nicht mehr GKV-Mitglied bleiben möchte, dann müsste ich fristgerecht meinen Austritt erklären, oder?
Ich habe jetzt nochmal mit meinem AG und der KK telefoniert.
Der AG nimmt an dem sogenannten Direktverfahren teil, d.h. sie ziehen mir die Beiträge direkt von Gehalt ab und überweisen an die KK. So wie es auch im Januar schon geschehen ist.
Die Vorgehensweise habe ich telefonisch mit der KK abgeklärt und denen ist das recht.
DKV-Service-Center hat geschrieben:Bei den ganzen Unterlagen war doch bestimmt ein Antrag für die freiwillige Versicherung dabei. Diesen bitte nicht vergessen zu unterschreiben und zur kasse zu senden, dafür gikt es Fristen einzu halten.
Diesbezüglich habe ich die KK gefragt und die meinten, dass, wenn alles so bleiben soll, wie es ist, ich gar nichts zurückschicken müsse, sondern halt nur nochmal klären, wer wie zahlt (also, ich oder der AG).
Mir ist es wichtig, dass ich die Tür zur GKV nicht verschließe, da ich vermutlich irgendwann Teilzeit arbeiten und weniger verdienen werde. Außerdem möchte ich die kostenlose Familienversicherung nutzen (u.a. Kinder), da das Einkommen meines Mannes (auch GKV) nicht sicher ist.
Ich hatte das so verstanden, wenn ich nicht mehr GKV-Mitglied bleiben möchte, dann müsste ich fristgerecht meinen Austritt erklären, oder?
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
-
- Postrank1
- Beiträge: 7
- Registriert: 13.07.2010, 22:35
Hallo EUBürger,
bei meinem Mann lief damals alles automatisch weiter. Der AG überweist den gesamten Betrag an die KV, die Hälfte des Beitrags wird bei der Gehaltsabrechnung abgezogen.
Das einzige was sich ändert ist, bei jeder gesetzlichen Änderung erhalten Sie eine Benachrichtigung wie sich der künftige KV-Beitrag zusammensetzt.
Diese Benachrichtung müssen Sie in Kopie an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sonst passiert nichts weiter.
Viele Grüße
Marlene
bei meinem Mann lief damals alles automatisch weiter. Der AG überweist den gesamten Betrag an die KV, die Hälfte des Beitrags wird bei der Gehaltsabrechnung abgezogen.
Das einzige was sich ändert ist, bei jeder gesetzlichen Änderung erhalten Sie eine Benachrichtigung wie sich der künftige KV-Beitrag zusammensetzt.
Diese Benachrichtung müssen Sie in Kopie an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sonst passiert nichts weiter.
Viele Grüße
Marlene
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste