Überschreitung Versicherungpflichtgrenze - Was nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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EUBürger
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Überschreitung Versicherungpflichtgrenze - Was nun?

Beitragvon EUBürger » 18.01.2011, 18:52

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen von meinem AG ein Schreiben erhalten, dass ich letztes Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten habe. Heute kam das Schreiben meiner GKV, dass mein AG denen das auch mitgeteilt hat und ich ab sofort als freiwilliges Mitglied geführt werde.

Soweit, sogut.

Dem Schreiben der KK lagen aber auch gefühlte 100 Broschüren, Berechnungen und sonstiger Papierkram bei, der mich etwas verwirrt.

Ich möchte gern weiter in der GKV bleiben, da wird Nachwuchs planen, ich ggf. irgendwann Teilzeit arbeiten werde und mein Mann geringer verdient.

Muss ich jetzt noch irgendetwas tun? Mich verwirren die beigelegten Berechnungen und Fristen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein AG weiterhin meinen Beitrag abführt und fertig. Jetzt liegen dem Schreiben Einzugsermächtigung und Hinweis zum AG-Zuschuss bei.

Ich wäre sehr nett, wenn mir etwas Licht ins Dunkel gebracht wird. Vielen Dank.

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 18.01.2011, 19:25

Als freiwillig versichertes Mitglied zahlen sie die Beiträge an die Kasse selber, z.B über eine Einzugsermächtigung. Gleichzeitig überweist ihnen ihr AG den Zuschuss zusammen mit ihrem Gehalt auf ihr Konto, wenn sie ihm den Nachweis erbringen, dass sie freiwillig versichert sind. Dazu legen sie einmal im Jahr eine entsprechende Bescheinigung vor.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2011, 19:57

richtig ist, dass ein freiwillig versichertes Mitglied selbst sogenannter Beitragsschuldner ist.

Meistens (richtig allermeistens) zahlt jedoch der Arbeitgeber im sogenannten Firmenzahlerverfahren auch die Beiträge für die freiwilligen versicherten Arbeitnehmer ein.

Es sollte daher ein Gespräch mit Lohnbüro geführt werden, ob der Arbeitgeber

auch die freiwilligen Beiträge abführt
oder
eben nicht abführt

Dies sollte auch mit der KK abgesprochen werden.

Sonst kann passieren, dass die Kohle doppelt oder überhaupt nicht fließt.
solche Probleme kann man durch ein Gespräch vermeiden.

EUBürger
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Beitragvon EUBürger » 19.01.2011, 10:10

Ok, vielen Dank.

Der Beitrag rechnet sich dann immer noch wie vorher an der Beitragsbemessungsgrenze oder gibt es da einen eigenen Beitragssatz?

Also, meine Frage: Ändert sich mein Beitrag durch Überschreitung der Pflichtgrenze? Den Maximalbeitrag habe ich ja schon vorher auf die Bemessungsgrenze gezahlt.

Mein AG hat in der Jan-Gehaltsabrechnung ganz normal den Beitrag wie immer abgeführt. Somit müsste ich jetzt klären, ob das korrekt so war und wie es zukünftig laufen soll, richtig?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.01.2011, 20:13

hi Bürger.
Bei den ganzen Unterlagen war doch bestimmt ein Antrag für die freiwillige Versicherung dabei. Diesen bitte nicht vergessen zu unterschreiben und zur kasse zu senden, dafür gikt es Fristen einzu halten.
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.01.2011, 20:58

pflicht oder freiwillige Versicherung

der Beitragssatz ist exakt der gleiche.

EUBürger
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Beitragvon EUBürger » 20.01.2011, 09:02

Danke für die ganzen Infos!

Ich habe jetzt nochmal mit meinem AG und der KK telefoniert.

Der AG nimmt an dem sogenannten Direktverfahren teil, d.h. sie ziehen mir die Beiträge direkt von Gehalt ab und überweisen an die KK. So wie es auch im Januar schon geschehen ist.

Die Vorgehensweise habe ich telefonisch mit der KK abgeklärt und denen ist das recht.


DKV-Service-Center hat geschrieben:Bei den ganzen Unterlagen war doch bestimmt ein Antrag für die freiwillige Versicherung dabei. Diesen bitte nicht vergessen zu unterschreiben und zur kasse zu senden, dafür gikt es Fristen einzu halten.


Diesbezüglich habe ich die KK gefragt und die meinten, dass, wenn alles so bleiben soll, wie es ist, ich gar nichts zurückschicken müsse, sondern halt nur nochmal klären, wer wie zahlt (also, ich oder der AG).

Mir ist es wichtig, dass ich die Tür zur GKV nicht verschließe, da ich vermutlich irgendwann Teilzeit arbeiten und weniger verdienen werde. Außerdem möchte ich die kostenlose Familienversicherung nutzen (u.a. Kinder), da das Einkommen meines Mannes (auch GKV) nicht sicher ist.


Ich hatte das so verstanden, wenn ich nicht mehr GKV-Mitglied bleiben möchte, dann müsste ich fristgerecht meinen Austritt erklären, oder?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.01.2011, 19:28

mM nach muss eine freiwillige Versicherung beantragt werden mir ist kein Fall bekannt wo es ohne Unterschrift läuft. Es muss doch ein Bescheid erfolgen aus dem hervorgeht das Sie jetzt freiwilliges Mitglied sind!
Was sagen die Sofas ?
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.01.2011, 19:39

hallo DKV,


im Falle des Überschreitens der JAE-Grenze zum Jahreswechsel

bedarf es rechtlich KEINER Unterschrift für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen KK

Steht in § 190 Abs. 3 SGB V.

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Beitragvon EUBürger » 21.01.2011, 09:57

Ich habe vom AG und der KK ein Schreiben bekommen, wo man mir (und sich gegenseitig) mitgeteilt hat, dass ich die JAE-Grenze überschritten habe und nun als freiwilliges Mitglied angesehen werden. Somit wäre das erfüllt.

Nochmals vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten!

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Beitragvon Marlene2010 » 21.01.2011, 15:42

Hallo EUBürger,

bei meinem Mann lief damals alles automatisch weiter. Der AG überweist den gesamten Betrag an die KV, die Hälfte des Beitrags wird bei der Gehaltsabrechnung abgezogen.

Das einzige was sich ändert ist, bei jeder gesetzlichen Änderung erhalten Sie eine Benachrichtigung wie sich der künftige KV-Beitrag zusammensetzt.
Diese Benachrichtung müssen Sie in Kopie an den Arbeitgeber weiterleiten.

Sonst passiert nichts weiter.


Viele Grüße

Marlene


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