
folgender fiktiver Fall:
Person A ist Vollzeit-Student und als Werkstudent mit 12 Stunden die Woche angestellt und zahlt aktuell normale seine studentische Krankenversicherung. Anfang 2012 hat Person A das Gewerbe seines Vaters übernommen (aus privaten Gründen) und beschäftigt nun ihn und einen weiteren Mitarbeiter als Vollzeitmitarbeiter. Person A kümmert sich im Prinzip am Wochenende nur um Rechnungsstellung, Verwaltung des Gewerbes, die Haupt"arbeit" übernehmen die 2 Angestellten. Zu guter letzt möchte Person A nun als studentische Hilfskraft in der Uni 4 SWS (Semesterwochenstunden, 45 Min) arbeiten.
Hier nochmal als Fakten:
- Vollzeitstudent (25, mit Partner zusammenlebend)
- Angestellt als Werkstudent (12 Stunden die Woche, ~700 € Brutto-Arbeitslohn)
- Selbständig mit 2 Vollzeit Angestellten
- Studentische Hilfskraft (4 SWS)
Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung / Sozialversicherungspflicht von Person A aus? Das Studium stellt nach wie den absoluten Mittelpunkt für Person A dar.
Was sollte Person A am besten tun? Wenn wirklich komplette Versicherungspflicht besteht, wäre private Krankenversicherung eine Alternative?
Es ist extrem schwer im Internet verlässliche Fakten für dieses Szenario zu finden, dementsprechend wäre ich über euren Rat sehr erfreut

Vielen Dank!