Student, Angesteller und Selbständig - Versicherungspflicht?

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Student, Angesteller und Selbständig - Versicherungspflicht?

Beitragvon Dekan » 02.05.2012, 20:34

Hallo Leute (ich bin neu hier :)),

folgender fiktiver Fall:

Person A ist Vollzeit-Student und als Werkstudent mit 12 Stunden die Woche angestellt und zahlt aktuell normale seine studentische Krankenversicherung. Anfang 2012 hat Person A das Gewerbe seines Vaters übernommen (aus privaten Gründen) und beschäftigt nun ihn und einen weiteren Mitarbeiter als Vollzeitmitarbeiter. Person A kümmert sich im Prinzip am Wochenende nur um Rechnungsstellung, Verwaltung des Gewerbes, die Haupt"arbeit" übernehmen die 2 Angestellten. Zu guter letzt möchte Person A nun als studentische Hilfskraft in der Uni 4 SWS (Semesterwochenstunden, 45 Min) arbeiten.

Hier nochmal als Fakten:

- Vollzeitstudent (25, mit Partner zusammenlebend)
- Angestellt als Werkstudent (12 Stunden die Woche, ~700 € Brutto-Arbeitslohn)
- Selbständig mit 2 Vollzeit Angestellten
- Studentische Hilfskraft (4 SWS)

Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung / Sozialversicherungspflicht von Person A aus? Das Studium stellt nach wie den absoluten Mittelpunkt für Person A dar.

Was sollte Person A am besten tun? Wenn wirklich komplette Versicherungspflicht besteht, wäre private Krankenversicherung eine Alternative?

Es ist extrem schwer im Internet verlässliche Fakten für dieses Szenario zu finden, dementsprechend wäre ich über euren Rat sehr erfreut :).

Vielen Dank!

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Beitragvon Rossi » 02.05.2012, 22:39

Tja, die studentische Pflichtversicherung in der GKV scheidet leider aus, wenn man "hauptberuflich selbständig" ist.

Und dort genau gehen die Wege leider auseinander.

Denn der Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit ist zu definieren!?

Bill Gates macht bei Micro-Soft selber nicht mehr viel; er lässt einfach nur arbeiten und guckt am Wochenende nur drüber.

Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Rechtsprechung gehen derzeit davon aus, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, die insgesamt mehr als 400,00 € verdienen.

Tja, Du hast 2 Vollzeitmitarbeiter und noch eine studentische Hilfskraft. Ich denke mal, eindeutiger kann es nicht sein; es ist eine hauptberufliche Selbständigkeit zu unterstellen.

Damit wird die studentische Pflichtversicherung beendet.

Dekan
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Beitragvon Dekan » 02.05.2012, 22:48

Danke für die schnelle Antwort, so etwas habe ich mir leider schon gedacht...Als Korrektur nur, dass diese Person (wer sagt denn, dass ich es bin :P ;) ) keine studentische Hilfskraft hat, sondern selber eine ist...Aber das wird wohl leider nix ändern :D

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.05.2012, 22:52

Nee, die studentische Hilfskraft macht den Kohl nicht mehr fett. Es reichen schon die 2 Vollzeitkräfte.

Du kannst jetzt selbstverständlich versuchen eine PKV als Student abzuschließen. Ggf. ist dies günstiger. Denn im Bereich der GKV geht es ab 210,00 € bzw. 320,00 € los.


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