Wie berechnen sich Nachzahlungen?

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Wie berechnen sich Nachzahlungen?

Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 16:50

Hallo,

angenommen man ist selbständig und unversichert (vorher GKV), dann meldet man seine Selbständigkeit irgendwann ab.

Ab dem Zeitpunkt reduzieren sich doch auch die nachforderbaren Beträge, weil man ja nicht mehr als "Selbständiger" läuft sondern "normaler freiwillig Versicherter" oder?

Danke.
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Beitragvon Czauderna » 13.02.2013, 18:48

Hallo,
richtig, während bei einem hauptberuflich Selbständigen eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 2021,25 €
grundsätzlich zugrunde gekegt wird, sind es bei allen anderen, freiwillig Versicherten z.Zt.898,33 €.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 18:51

Theoretisch halbiere ich damit meine Schulden, wenn ich meine Selbständigkeit jetzt abmelde und weitere 4 Jahre warte?

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Beitragvon Czauderna » 13.02.2013, 18:54

Hallo,
theoretisch ja, da musst du aber dann in vier Jahren deiner gewählten Kasse aber alles lückenlos nachweisen, aber gäbe es da nicht andere Wege um in die GKV zu kommen und somit eine Nachzahlung gänzlich zu vermeiden (theoretisch) ?.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Nachzahlung » 13.02.2013, 19:23

Czauderna hat geschrieben:theoretisch ja, da musst du aber dann in vier Jahren deiner gewählten Kasse aber alles lückenlos nachweisen


Meiner gewählten Kasse? Ich geh ja davon aus, dass ich wieder zur "alten" Kasse zurückgehe(n muss).

Ich dachte die "neue" Kasse kann keine Nachforderungen stellen?

Czauderna hat geschrieben:aber gäbe es da nicht andere Wege um in die GKV zu kommen und somit eine Nachzahlung gänzlich zu vermeiden (theoretisch)?


Laut Rossi einerseits nein, laut Rossi andererseits doch ;)

Ich sehe derzeit nur 3 Möglichkeiten:

1) ins Ausland gehen
2) einen Midijob annehmen
3) Widerspruch gegen Nachzahlung

Wobei ich da nur wirklich bei Punkt 1 eine reale Chance sehe.


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