Ok, Rossi hat mir mittlerweile soviel geholfen. Ich glaub, da wird es Zeit, daß ich auch mal was von meinem "Erfahrungsschatz" weitergeb.
kader hat geschrieben:Warum wird es dann als freiwillige Versicherung bezeichnet???
Bis zum 1.4.2007 konnten sich alle diejenigen _freiwillig_ bei einer Krankenkasse versichern, die keinen gesetzlichen Versicherungsschutz hatten. Das betrifft insbesondere Selbständige und Personen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten, aber monatlich nur sowenig verdient haben, daß der Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge abführen mußte. Auf Deutsch: Studenten über 30 Jahre oder ab 14. Fachsemester.
Dieser Personenkreis konnte dann auch zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort freiwillig krankenversichern lassen. Da in den meisten Fällen kein Einkommen als Berechnungsgrundlage zugrunde genommen werden konnte, haben die Krankenkassen dafür einen mehr oder weniger einheitlichen Monatsbeitrag - wie gesagt unabhängig vom Einkommen - von ca. 115 € - 150 € je nach Krankenkasse.
Mit 1.4.2007 trat dann aber das Murksgesetz zum Schutz und zur finanziellen Gesundung der Krankenkassen zu Lasten der sozial Schwächsten in Kraft - auf Deutsch: die Pflichtversicherung
SBG5, §5, Satz 1, Abs. 13. Ich denk mal der Begriff "freiwillige" Versicherung ist nur aus Gewohnheit so geblieben. Oder die Krankenkassen haben halt einfach Sinn für Sarkasmus bewiesen.
kader hat geschrieben:Na klar, Du kannst dir jetzt ne private Versicherung suchen, dann gehörst Du nicht zum Personenkreis ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Allerdings musst Du bis zum Beginn der privaten Versicherung den Beitrag löhnen.
für den letzten Semester??
Ja, und das würde ich Dir auch empfehlen. Es gibt private Krankenversicherungen, da kannst du mit einem hohen Anteil an Eigenleistung noch halbwegs günstige Beiträge kriegen. Ich will nicht zuviel Werbung machen, aber ich hab die Versicherung schon mal in einem anderen Thread erwähnt. Es gibt z.B. private Krankenvrsicherung für ca. 64 € im Monat (inkl. Pflegeversicherung) mit 300 € Selbstbeteiligung im Jahr. D.h. wenn du nicht krank wirst, zahlst du die 64€ / Monat. Damit bist du immernoch weitaus günstiger als mit der "freiwilligen" Pflichtversicherung der GKV von ca. 130€ / Monat. Und falls du krank wirst, hast du halt noch einen Eigenanteil von bis zu 300 € im Jahr. Rechnest du das aber auf jeden einzelnen Monat runter, bist du trotzdem noch mit 89€ / Monat weitaus günstiger.
Und es ist auf alle Fälle eine bessere Option, als danach irgendwann mal Deiner letzten gesetzlichen GKV die Beiträge als Geschenk rückwirkend in den Rachen werfen zu müssen (so wie ich) für Leistungen, auf die du nie Anspruch hattest.
rossi hat geschrieben:Na ja das Prinzip der Solidargemeinschaft ist relativ einfach. Es zahlen alle ein, unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen oder nicht. So funktioniert das System schon seit jahrezenten. Das hat mit Einsicht überhaupt nichts zu tun.
Naja, Sozialsystem mag ja in der Theorie sinnvoll sein. Aber die GKV haben einen Verwaltungsanteil von über 20%. D.h. jeder 5. Euro Beitrag geht für nicht krankheitsrelevante Kosten weg. Als vor ein paar Jahren mal die Beiträge (nach oben) angepaßt wurden, haben als erstes mal die Vorstände ihre Gehälter ebenfalls stark (nach oben) angepaßt. Und sozial ist es auch nicht gerade, wenn durch die Pflichtversicherung gerade die Ärmsten dieses ganze System auf Schuldenbasis (mit-)finanzieren sollen. Siehe dazu:
http://www.n-tv.de/918195.htmlhttp://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... nt=1287220kader hat geschrieben:
Da musst halt eben kündigen und ne andere KV suchen; aber die Fristen wirst Du wohl einhalten müssen.
Fristen ==> 18 Monate??? Weil andere Möglichkeiten sind mir noch nicht bekannt...
Wie du schon selbst genannt hast, ist die Kündigungsfrist: 2 Monate + der angefangene. Wenn du die gesetzliche Krankenkasse wechselst, mußt du mindestens 18 Monate in der neuen gesetzlichen Krankenkasse bleiben, bevor du zur nächsten wechseln kannst. Private Krankenversicherungen haben meines Wissens nach diese 18-Monatsfrist nicht. Bin mir da aber nicht 100%-ig sicher. Und wenn du privat versichert und mit dem Studium irgendwann mal fertig bist, fällst du sowieso wieder automatisch in die GKV, wenn du nach Exmatrikulation ALGII beantragst oder im potentiellen Job und die Beitragsbemessungsgrenze fällst. Die Rückkehr von der privaten KV zur gesetzlichen für Studenten war schon vor Einführung der Pflichtversicherung so geregelt. Du mußt dann nur rechtzeitig die private KV kündigen (3 Monate) vorher, damit du nicht doppelt versichert (=doppelte Beiträge) bist. Damit sollte es aber keine Probleme geben.
kader hat geschrieben:Du bist kraft Gesetzes schon längst versichert, ist nur noch ne Frage der Zeit, bis es rauskommt.
Davon gehe ich mittlerweile auch aus ... . Nur ob ich rückwirkend die Beiträge bezahlen muss, dass ist die Frage ... . In dem Schreiben der KV würde dann nicht stehen "Sie können" sondern "Sie müssen"... .
Siehe die beiden Links oben. Steh den gesetzlichen Krankenkassen erstmal grundsätzlich skeptisch gegenüber. Die können Dir die Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen, müssen aber nicht. Und so wie meine Erfahrungen mit den gesetzlichen Krankenkassen sind, werden die eine Ermäßigung bzw. Erlassung der Beiträge nicht mal ansatzweise in Erwägung ziehen. Kraft Murksgesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__186.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.htmlbist du pflichtversichert, d.h. nicht unbedingt versichert, aber die Beiträge mußt du auf jeden Fall an Deine letzte gesetzliche Krankenkasse zahlen.
rossi hat geschrieben:Ach ja, ich würde sehr schnell den KV-Schutz regeln. Sonst könnte es nämlich sein, dass die Uni Dich exmatrikuliert. Jeder Student muss - meines Erachtens - eine Krankenversicherung nachweisen.
Das ist falsch. Die Pflichtversicherung für Studenten endet gegenüber der Uni mit dem 30. Lebensjahr oder mit dem 14. Fachsemester - je nachdem was eher eintritt. Siehe dazu
SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 9. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber z.B. im Sächsischen Hochschulgesetz steht nichts Gegenteiliges drin. Bei mir hatte die Uni das Ende 2006 so akzeptiert. Ich nehme nicht an, daß das Ende der Versicherungspflicht gegenüber der Uni geändert wurde, da sonst der Absatz 9 eigentlich vollständig aus dem Gesetzestext entfernt werden könnte.
kader hat geschrieben:ich verstehe ... . Deswegen war auch der Rat meines RAs mich für den nächsten Monat beim Sozialamt zu melden ... . Die sind dann verpflichtet (weil ich verpflichtet bin eine Versicherung zu haben und es mir nicht leisten kann die rückwirkenden Beiträge zu bezahlen) die ganzen Beiträge zu bezahlen ... . Also von der Gemeinschaft an die Gemeinschaft ... . Damit kann ich leben ...
Wie bereits Rossi erwähnt hatte, solltest du Dir einen neuen RA suchen. Das Sozialamt ist für Dich nicht zuständig, da du erwerbsfähig bist. Du fällst damit in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes. Anspruch auf Hartz IV hast du aber auch nicht, da du als ausgeübte Haupttätigkeit dem Studentendasein nachgehst (hab mal 2005 ALGII erfolglos beantragt). ALGII gibt es für Studenten nur unter bestimmten Umständen. Einer ist z.B., wenn die "Ausbildung dem Grunde nach nicht förderfähig ist". Heißt im Klartext: Sobald irgendjemand für das, was du studierst, Bafög bekommen kann, kriegst du kein ALGII. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, daß von Studenten erwartet wird, daß sie bei Nichtanspruch auf Bafög ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs bestreiten können. Falls das nicht der Fall ist, mußt du Dich exmatrikulieren lassen, dann hast du Anspruch auf Hartz IV.
Lange Rede - kurzer Sinn: Du kriegst weder was vom Sozialamt noch vom Arbeitsamt.
Mein guter Rat aus leidvoller Erfahrung: Such Dir so schnell wie möglich 'ne Krankenkasse. Am besten eine private. Da gibt es Möglichkeiten, wie du mit Selbstkostenanteil eine Versicherung zum halben Beitrag einer gesetzlichen KV bekommst. Denn die Beiträge für die gesetzliche KV mußt du sowieso zahlen, wenn Deine Vorversicherung davon Wind bekommt.
Ich mach grad
das hier durch. Und glaub mir, ich würde darauf lieber verzichten.
Nachtrag: Wenn du Dir eine neue Versicherung suchst, erwähne vorsichtshalber nicht Deine Vorversicherung. In meinem Fall hat wahrscheinlich die Krankenkasse, bei der ich mit erst versichern wollte, an meine Vorversicherung im Sinne der "Amtshilfe" gepetzt, d.h. meiner Meinung nach einfach den Datenschutz verletzt. Und nicht jede Krankenversicherung interessiert sich für die Vorversicherung, wie ich dann später feststellen konnte. Ich nehme an, daß sich gerade private Krankenversicherung nicht wirklich darum kümmern, welchen Vorversicherer du hattest. Allerdings wollen die meisten privaten Krankenversicherungen ein lückenloses Versicherungsverhältnis vorgezeigt bekommen. Kannst du das nicht bieten, hatte mir damals die private Krankenkasse angeboten, daß ich entweder ein ärztliches Gutachten bring, daß ich vollkommen gesund sei oder alternativ 3 Monate lang Beiträge ohne Versicherungsanspruch zahl.
Nachtrag2: Hab grad nochmal Dein Eingangspost gelesen. D.h. da du ja noch immer Mitglied in der Krankenkasse bist, sitzt du jetzt gewaltig im großen braunen warmen Haufen. D.h. du wirst um die Schenkung an die Krankenkasse auf Basis der Hoffnung des Nichtsanhnens der Krankenasse höchstwahrscheinlich nicht herumkommen, da du ja erstmal die Mitgliedschaft generell kündigen mußt. Frag am besten mal in potentiellen Nachfolgekrankenkasse nach, wie du den Wechsel am besten über die Bühne kriegst. Falls sich die potentielle Nachfolgekrankenkasse querstellt, hol einfach noch ein paar Meinungen von weiteren Krankenkassen ein. Ich hab da schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht (siehe o.g. Thread). Und falls die potentielle Nachfolgekrankenkasse eine gesetzliche ist, dann laß Dich nicht von irgendwelchen Beitragshöhen im Sinne von 11,8%, 12,4% o.ä. beeinflussen. Ab nächstes Jahr werden die gesetzlich sowieso dazu verdonnert, alle den gleichen Beitragssatz zu erheben.
Nachtrag3: Was mit grad noch einfällt. Bei mir wollte die Nachfolgekasse übrigens keine Kündigungsbestätigung der früheren Krankenkasse sehen.