! Ende des Versicherungsschutzes ist nicht gleich Kündigung!

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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kader
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! Ende des Versicherungsschutzes ist nicht gleich Kündigung!

Beitragvon kader » 15.02.2008, 02:20

Hallo an alle,

ich habe neuerdings ebenfalls Probleme mit der GKV. Habe schon so ziemlich alle Beträge durchgelesen und habe jetzt noch mehr Fragen als Antworten :-( ..

Ich würde sagen das mein Problem grundsätzlich mit dem Thema Versicherungspflicht für Student (31 Jahre) http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1001 vergleichbar ist, wobei der Sachverhalt ein bisschen anders ist:

28 Jahre, Student im letzen 15en Semester (bis zum 01.03.08 )
14 Semester lang pflichtversichert bei der AOK
Seit dem 15 Semester (01.09.2007) (freiwillige Versicherung) bin ich nicht mehr versichert.

Jetzt wollte ich zu einer anderen GKV wechseln und wurde dort nach einer Kündigungsbestätigung der vorherigen KV gefragt, die ich nicht habe. Darauf hin rufe ich bei der alten KV an, mit der Bitte mir diese Bestätigung zukommen zu lassen und erhalte als Antwort: „Geht nicht, da Sie bei uns nicht versichert sind“ … . Man kann nur jemandem kündigen der auch versichert ist ](*,) bzw. andersherum nur wer versichert ist kann auch kündigen ](*,). Nach einiger Zeit hin und her habe ich verstanden, dass der Versicherungsschutz (Zahlen bzw. Nichtzahlen von Beiträgen) und Mitgliedschaft nicht dasselbe ist!

An dieser Stelle möchte ich alle die warnen, die von dieser Materie genau so viel Ahnung haben, wie ich es vor 2 Wochen noch hatte :-)
Mitgliedschaft bleibt bestehen obwohl keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen. Dementsprechend muss die Mitgliedschaft bei Bedarf mindestens 2 Monate und 1 Tag vor dem Ende des Versicherungsschutzes gekündigt werden.

Genau dies wurde mir zum Verhängnis. Als ich die Karte zurückschickte und sogar noch ein zuviel bezahltes Beitrag zurück bekommen habe, dachte ich, dass ich diesen „Verein“ los bin … . -nö-

Was mich sehr aufregt ist das der „Berater“ über mein Vorhaben (Semester ohne KV ==>Abschluss==> KV-Wechsel weil zu teuer 15,4%) informiert war und nichts zu der Kündigung der Mitgliedschaft gesagt hat. Jetzt sagt er dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, mich diesbezüglich zu informieren :-( ..

Mein Vorhaben, mich für die nächsten 2 Monate zu versichern um die Kündigung der Mitgliedschaft zu bekommen, scheint auch nicht das Wahre zu sein, da ich dann ???unter Umständen??? die Beiträge für den ganzen Semester nachzahlen müsste, also rund 600 Euro ..

Was mir noch bleibt, wenn ich es richtig verstanden habe:
1) Noch ein Jahr, also insgesamt 18 Monate, ohne KV zu sein, um dann ???ohne Weiteres??? In eine andere KV wechseln zu können.
2) Diesem Land zumindest für einige Zeit den Rücken zu kehren…

Wobei ich zu der 2en Möglichkeit tendiere (hatte keine Möglichkeit einen Auslandssemester zu machen)-fr-… . Wobei ich nicht weiß, welche Hürden auf mich zukommen würden wenn ich zurückkehren sollte?…

Meine weiteren Fragen an die Experten:

1) Gibt es weitere Möglichkeiten (außer Strangulation o.ä. :shock: )??
2) Gibt es was aus dem Bereich der Rechtsprechung bzgl. meines Falls?? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ich die Versicherung nicht wechseln kann UND dass ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht in Anspruch genommen habe… .
3) Gibt es irgendwelche Tricks (rechtlich gesehen) um doch noch in die neue KV wechseln zu können??
4) Wenn ich es richtig verstehe, ist die Mitgliedschaft dafür da um mich trotz des Nichtvorhandenseins der Versicherung im Fall der Fälle zu versichern, sprich sollte was passieren muss ich dann rückwirkend die Beiträge bezahlen und die KV bezahlt dann die anfallenden Kosten ??
5) Wäre die PKV eine Alternative für mich bzgl. der Kündigung und rückwirkender Zahlung ??


Vielen Dank für die Hilfe!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.02.2008, 17:26

Hi Kader,
zum besseren Verständnis,
Ihre Aussage:

Seit dem 15 Semester (01.09.2007) (freiwillige Versicherung) bin ich nicht mehr versichert.

deute ich so, das Sie die freiwillige Versicherung ab 1.9.2007 nicht gemacht haben.?


Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.02.2008, 00:14

Jooh, deute ich derzeit auch so, er hat die freiwillige KV nicht beantragt.

Damit ist er klipp und klar seit dem 01.09.2007 pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Ist nur ne Frage, wielange es dauert, bis die Krankenkasse da nachbohrt.



1) Gibt es weitere Möglichkeiten (außer Strangulation o.ä. )??


Na klar, Du kannst dir jetzt ne private Versicherung suchen, dann gehörst Du nicht zum Personenkreis ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Allerdings musst Du bis zum Beginn der privaten Versicherung den Beitrag löhnen.



2) Gibt es was aus dem Bereich der Rechtsprechung bzgl. meines Falls?? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ich die Versicherung nicht wechseln kann UND dass ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht in Anspruch genommen habe… .


Eins ist klar; es ist gesetzlich geregelt, dass für die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V die letzte KV zuständig ist. Da ist nix dran zu ändern. Rechtsprechung hierzu gibt es nicht, die Versicherungspflicht gibt es erst seit dem 01.04.2007. Aber meines Erachtens ist der Wortlaut des Gesetzes auch zu eindeutig, dass sich hier ein Sozialrichter mit beschäftigen müsste.

Na ja das Prinzip der Solidargemeinschaft ist relativ einfach. Es zahlen alle ein, unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen oder nicht. So funktioniert das System schon seit jahrezenten. Das hat mit Einsicht überhaupt nichts zu tun.

3) Gibt es irgendwelche Tricks (rechtlich gesehen) um doch noch in die neue KV wechseln zu können??


Da musst halt eben kündigen und ne andere KV suchen; aber die Fristen wirst Du wohl einhalten müssen.


4) Wenn ich es richtig verstehe, ist die Mitgliedschaft dafür da um mich trotz des Nichtvorhandenseins der Versicherung im Fall der Fälle zu versichern, sprich sollte was passieren muss ich dann rückwirkend die Beiträge bezahlen und die KV bezahlt dann die anfallenden Kosten ??


Jooh, so etwas wäre ne ganz tolle Sache. So eine Versicherung suche ich auch. Nur im Schadensfall melde ich mich und zahle dann die Beiträge. Hast Du in Deutschland von so einer Versicherung schon mal etwas gehört; oder welche Gesellschaft bietet so etwas an?!?

Du bist kraft Gesetzes schon längst versichert, ist nur noch ne Frage der Zeit, bis es rauskommt.


5) Wäre die PKV eine Alternative für mich bzgl. der Kündigung und rückwirkender Zahlung ??



Na klar, aber leider nur für die Zukunft; es sei denn Du findest ne private KV, die Dich ab dem 01.09.2007 versichert.

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Beitragvon kader » 17.02.2008, 13:28

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Kader,
zum besseren Verständnis,
Ihre Aussage:

Seit dem 15 Semester (01.09.2007) (freiwillige Versicherung) bin ich nicht mehr versichert.

deute ich so, das Sie die freiwillige Versicherung ab 1.9.2007 nicht gemacht haben.?


Gruß


Hallo DKV-Service-Center,

freiwillige Versicherung ab 1.9.2007 nicht gemacht haben.? ==> ja, so ist die Lage ... . Seit dem 01.09 bezahle ich keine Beiträge und habe auch keine "Mitglieds"-Karte ...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.02.2008, 14:20

Hallo kader,
Siehe Aussage von Rossi,
möglicherweise, ohne das Sie es wollten :-)
hat sich die Politik um Sie gekümmert.
Sie gehören zum besonders Schützenswerten Personenkreis und sind damit ab 1.9.07 Kraft Gesetz und Wassersuppe ZWANGSPFLICHTFREIWILLIG versichert.
Nur nebenbei möchte ich erwähnen das seit 1.9.07 auch Beiträge aufgelaufen sind. 6 Monate incl. Februar x ca 130 € (im günstigen Fall)
780 € jetzt die Frage zahlen Sie Bar oder per Scheck?
Mann kann sich auch mit der Kasse in Verbindung setzen um einen Schuldentilgungsplan zu erarbeiten.
Gruß
Ps. Das ist kein Witz, das ist traurige Realität.

kader
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Beitragvon kader » 17.02.2008, 14:59

Rossi hat geschrieben:wielange es dauert, bis die Krankenkasse da nachbohrt.
Warum wird es dann als freiwillige Versicherung bezeichnet???
Na klar, Du kannst dir jetzt ne private Versicherung suchen, dann gehörst Du nicht zum Personenkreis ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Allerdings musst Du bis zum Beginn der privaten Versicherung den Beitrag löhnen.
für den letzten Semester??


Na ja das Prinzip der Solidargemeinschaft ist relativ einfach. Es zahlen alle ein, unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen oder nicht. So funktioniert das System schon seit jahrezenten. Das hat mit Einsicht überhaupt nichts zu tun.
funktioniert ==> :-) naja ... . Leistungen ==> das ist es doch gerade ... . Welche Leistung?? Sogar die Option (Anspruch) um eine Leitung beziehen zu können war/ist nicht gegeben ...


Da musst halt eben kündigen und ne andere KV suchen; aber die Fristen wirst Du wohl einhalten müssen.

Fristen ==> 18 Monate??? Weil andere Möglichkeiten sind mir noch nicht bekannt...

Jooh, so etwas wäre ne ganz tolle Sache. So eine Versicherung suche ich auch. Nur im Schadensfall melde ich mich und zahle dann die Beiträge. Hast Du in Deutschland von so einer Versicherung schon mal etwas gehört; oder welche Gesellschaft bietet so etwas an?!?

Welchen anderen Sinn soll die Trennung von Mitgliedschaft und Versicherungsschutz haben?? So ist es gewährleistet, dass die letzte KV immer zu ermitteln ist und die anderene KVs fragen dementsprechend dann direkt nach der Kündigung ....

Du bist kraft Gesetzes schon längst versichert, ist nur noch ne Frage der Zeit, bis es rauskommt.

Davon gehe ich mittlerweile auch aus ... . Nur ob ich rückwirkend die Beiträge bezahlen muss, dass ist die Frage ... . In dem Schreiben der KV würde dann nicht stehen "Sie können" sondern "Sie müssen"... .

Na klar, aber leider nur für die Zukunft; es sei denn Du findest ne private KV, die Dich ab dem 01.09.2007 versichert.

ich verstehe ... . Deswegen war auch der Rat meines RAs mich für den nächsten Monat beim Sozialamt zu melden ... . Die sind dann verpflichtet (weil ich verpflichtet bin eine Versicherung zu haben und es mir nicht leisten kann die rückwirkenden Beiträge zu bezahlen) die ganzen Beiträge zu bezahlen ... . Also von der Gemeinschaft an die Gemeinschaft ... . Damit kann ich leben ...

Wenn nicht, dann wird geklagt...

Es wird falsch beraten, um vielleicht einen im Glauben zu lassen, dass derjenige nicht versichert wäre (verzichtet bei kleineren Krankheiten somit auf den Gang zum Arzt), um dann anschließend die Beiträge rückwirkend zu erpressen ... .
So füllt man die Kassen wieder auf :-).

Muss die Mitgliedschaftsbescheinigung eine bestimmte Norm erfüllen??
Die Bescheinigung, die ich bekommen habe, enthält nirgendwo das Wort "Mitglied" und scheint eher eine "Versicherungsbestätigung" zu sein und in dieser steht, dass ich bis zum 31.08.2007 versichert war :-) … . Und das diese keine Kündigungsbestätigung im Sinne §175 SGB V darstellt :-(

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Beitragvon kader » 17.02.2008, 15:29

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo kader,

Nur nebenbei möchte ich erwähnen das seit 1.9.07 auch Beiträge aufgelaufen sind. 6 Monate incl. Februar x ca 130 € (im günstigen Fall)
780 € jetzt die Frage zahlen Sie Bar oder per Scheck?


Warum bescheinigt mir die KV am 13.02.2008 dann dass ich seit dem 01.09.2007 nicht versichert bin ... .

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Beitragvon Rossi » 17.02.2008, 23:08

Warum bescheinigt mir die KV am 13.02.2008 dann dass ich seit dem 01.09.2007 nicht versichert bin ... .


Vermutlich, weil die KV den Sachverhalt noch nicht so richtig ermittelt hat.



Warum wird es dann als freiwillige Versicherung bezeichnet???


Wer sagt denn so etwas; der Mitarbeiter der KV? Wenn ja, dann vermutlich nur deshalb, weil die Beitragshöhe identisch ist.

ich verstehe ... . Deswegen war auch der Rat meines RAs mich für den nächsten Monat beim Sozialamt zu melden ...


Kannst Du gerne machen. Aber da irrt Dein Rechtsanwalt gewaltig. Ist es ein Fachanwalt für Sozialrecht? Richte ihm doch mal aus, er soll doch zunächt bevor er in irgendwelche Schriftsätze seine kostbare Zeit investiert erst einmal § 21 SGB XII etwas näher reinpfeifen. Dann wird er vermutlich schnell feststellen, dass Du kein Anspruch auf Sozialhilfe hast, da Du dem Grunde nach erwerbsfähig bist und somit unter dem Personenkreis des SGB II fällst. Aber Dein Rechtsanwalt kann es gerne versuchen.

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Beitragvon Rossi » 17.02.2008, 23:10

Ach ja, ich würde sehr schnell den KV-Schutz regeln. Sonst könnte es nämlich sein, dass die Uni Dich exmatrikuliert. Jeder Student muss - meines Erachtens - eine Krankenversicherung nachweisen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.02.2008, 23:19

Wenn Du mehr Info´s zum Thema Beitragsübernahme KV-Rückstand haben möchtest, dann kannst Du hier mal nachschnüffeln.

Guckst Du hier: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4216&postdays=0&postorder=asc&start=0

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Beitragvon musv » 18.02.2008, 19:52

Ok, Rossi hat mir mittlerweile soviel geholfen. Ich glaub, da wird es Zeit, daß ich auch mal was von meinem "Erfahrungsschatz" weitergeb.

kader hat geschrieben:Warum wird es dann als freiwillige Versicherung bezeichnet???

Bis zum 1.4.2007 konnten sich alle diejenigen _freiwillig_ bei einer Krankenkasse versichern, die keinen gesetzlichen Versicherungsschutz hatten. Das betrifft insbesondere Selbständige und Personen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten, aber monatlich nur sowenig verdient haben, daß der Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge abführen mußte. Auf Deutsch: Studenten über 30 Jahre oder ab 14. Fachsemester.

Dieser Personenkreis konnte dann auch zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort freiwillig krankenversichern lassen. Da in den meisten Fällen kein Einkommen als Berechnungsgrundlage zugrunde genommen werden konnte, haben die Krankenkassen dafür einen mehr oder weniger einheitlichen Monatsbeitrag - wie gesagt unabhängig vom Einkommen - von ca. 115 € - 150 € je nach Krankenkasse.

Mit 1.4.2007 trat dann aber das Murksgesetz zum Schutz und zur finanziellen Gesundung der Krankenkassen zu Lasten der sozial Schwächsten in Kraft - auf Deutsch: die Pflichtversicherung SBG5, §5, Satz 1, Abs. 13. Ich denk mal der Begriff "freiwillige" Versicherung ist nur aus Gewohnheit so geblieben. Oder die Krankenkassen haben halt einfach Sinn für Sarkasmus bewiesen.


kader hat geschrieben:
Na klar, Du kannst dir jetzt ne private Versicherung suchen, dann gehörst Du nicht zum Personenkreis ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Allerdings musst Du bis zum Beginn der privaten Versicherung den Beitrag löhnen.
für den letzten Semester??

Ja, und das würde ich Dir auch empfehlen. Es gibt private Krankenversicherungen, da kannst du mit einem hohen Anteil an Eigenleistung noch halbwegs günstige Beiträge kriegen. Ich will nicht zuviel Werbung machen, aber ich hab die Versicherung schon mal in einem anderen Thread erwähnt. Es gibt z.B. private Krankenvrsicherung für ca. 64 € im Monat (inkl. Pflegeversicherung) mit 300 € Selbstbeteiligung im Jahr. D.h. wenn du nicht krank wirst, zahlst du die 64€ / Monat. Damit bist du immernoch weitaus günstiger als mit der "freiwilligen" Pflichtversicherung der GKV von ca. 130€ / Monat. Und falls du krank wirst, hast du halt noch einen Eigenanteil von bis zu 300 € im Jahr. Rechnest du das aber auf jeden einzelnen Monat runter, bist du trotzdem noch mit 89€ / Monat weitaus günstiger.

Und es ist auf alle Fälle eine bessere Option, als danach irgendwann mal Deiner letzten gesetzlichen GKV die Beiträge als Geschenk rückwirkend in den Rachen werfen zu müssen (so wie ich) für Leistungen, auf die du nie Anspruch hattest.


rossi hat geschrieben:Na ja das Prinzip der Solidargemeinschaft ist relativ einfach. Es zahlen alle ein, unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen oder nicht. So funktioniert das System schon seit jahrezenten. Das hat mit Einsicht überhaupt nichts zu tun.

Naja, Sozialsystem mag ja in der Theorie sinnvoll sein. Aber die GKV haben einen Verwaltungsanteil von über 20%. D.h. jeder 5. Euro Beitrag geht für nicht krankheitsrelevante Kosten weg. Als vor ein paar Jahren mal die Beiträge (nach oben) angepaßt wurden, haben als erstes mal die Vorstände ihre Gehälter ebenfalls stark (nach oben) angepaßt. Und sozial ist es auch nicht gerade, wenn durch die Pflichtversicherung gerade die Ärmsten dieses ganze System auf Schuldenbasis (mit-)finanzieren sollen. Siehe dazu:
http://www.n-tv.de/918195.html
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... nt=1287220

kader hat geschrieben:

Da musst halt eben kündigen und ne andere KV suchen; aber die Fristen wirst Du wohl einhalten müssen.

Fristen ==> 18 Monate??? Weil andere Möglichkeiten sind mir noch nicht bekannt...

Wie du schon selbst genannt hast, ist die Kündigungsfrist: 2 Monate + der angefangene. Wenn du die gesetzliche Krankenkasse wechselst, mußt du mindestens 18 Monate in der neuen gesetzlichen Krankenkasse bleiben, bevor du zur nächsten wechseln kannst. Private Krankenversicherungen haben meines Wissens nach diese 18-Monatsfrist nicht. Bin mir da aber nicht 100%-ig sicher. Und wenn du privat versichert und mit dem Studium irgendwann mal fertig bist, fällst du sowieso wieder automatisch in die GKV, wenn du nach Exmatrikulation ALGII beantragst oder im potentiellen Job und die Beitragsbemessungsgrenze fällst. Die Rückkehr von der privaten KV zur gesetzlichen für Studenten war schon vor Einführung der Pflichtversicherung so geregelt. Du mußt dann nur rechtzeitig die private KV kündigen (3 Monate) vorher, damit du nicht doppelt versichert (=doppelte Beiträge) bist. Damit sollte es aber keine Probleme geben.

kader hat geschrieben:
Du bist kraft Gesetzes schon längst versichert, ist nur noch ne Frage der Zeit, bis es rauskommt.

Davon gehe ich mittlerweile auch aus ... . Nur ob ich rückwirkend die Beiträge bezahlen muss, dass ist die Frage ... . In dem Schreiben der KV würde dann nicht stehen "Sie können" sondern "Sie müssen"... .

Siehe die beiden Links oben. Steh den gesetzlichen Krankenkassen erstmal grundsätzlich skeptisch gegenüber. Die können Dir die Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen, müssen aber nicht. Und so wie meine Erfahrungen mit den gesetzlichen Krankenkassen sind, werden die eine Ermäßigung bzw. Erlassung der Beiträge nicht mal ansatzweise in Erwägung ziehen. Kraft Murksgesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__186.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html
bist du pflichtversichert, d.h. nicht unbedingt versichert, aber die Beiträge mußt du auf jeden Fall an Deine letzte gesetzliche Krankenkasse zahlen.

rossi hat geschrieben:Ach ja, ich würde sehr schnell den KV-Schutz regeln. Sonst könnte es nämlich sein, dass die Uni Dich exmatrikuliert. Jeder Student muss - meines Erachtens - eine Krankenversicherung nachweisen.

Das ist falsch. Die Pflichtversicherung für Studenten endet gegenüber der Uni mit dem 30. Lebensjahr oder mit dem 14. Fachsemester - je nachdem was eher eintritt. Siehe dazu SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 9. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber z.B. im Sächsischen Hochschulgesetz steht nichts Gegenteiliges drin. Bei mir hatte die Uni das Ende 2006 so akzeptiert. Ich nehme nicht an, daß das Ende der Versicherungspflicht gegenüber der Uni geändert wurde, da sonst der Absatz 9 eigentlich vollständig aus dem Gesetzestext entfernt werden könnte.


kader hat geschrieben:ich verstehe ... . Deswegen war auch der Rat meines RAs mich für den nächsten Monat beim Sozialamt zu melden ... . Die sind dann verpflichtet (weil ich verpflichtet bin eine Versicherung zu haben und es mir nicht leisten kann die rückwirkenden Beiträge zu bezahlen) die ganzen Beiträge zu bezahlen ... . Also von der Gemeinschaft an die Gemeinschaft ... . Damit kann ich leben ...

Wie bereits Rossi erwähnt hatte, solltest du Dir einen neuen RA suchen. Das Sozialamt ist für Dich nicht zuständig, da du erwerbsfähig bist. Du fällst damit in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes. Anspruch auf Hartz IV hast du aber auch nicht, da du als ausgeübte Haupttätigkeit dem Studentendasein nachgehst (hab mal 2005 ALGII erfolglos beantragt). ALGII gibt es für Studenten nur unter bestimmten Umständen. Einer ist z.B., wenn die "Ausbildung dem Grunde nach nicht förderfähig ist". Heißt im Klartext: Sobald irgendjemand für das, was du studierst, Bafög bekommen kann, kriegst du kein ALGII. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, daß von Studenten erwartet wird, daß sie bei Nichtanspruch auf Bafög ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs bestreiten können. Falls das nicht der Fall ist, mußt du Dich exmatrikulieren lassen, dann hast du Anspruch auf Hartz IV.

Lange Rede - kurzer Sinn: Du kriegst weder was vom Sozialamt noch vom Arbeitsamt.

Mein guter Rat aus leidvoller Erfahrung: Such Dir so schnell wie möglich 'ne Krankenkasse. Am besten eine private. Da gibt es Möglichkeiten, wie du mit Selbstkostenanteil eine Versicherung zum halben Beitrag einer gesetzlichen KV bekommst. Denn die Beiträge für die gesetzliche KV mußt du sowieso zahlen, wenn Deine Vorversicherung davon Wind bekommt.

Ich mach grad das hier durch. Und glaub mir, ich würde darauf lieber verzichten.

Nachtrag: Wenn du Dir eine neue Versicherung suchst, erwähne vorsichtshalber nicht Deine Vorversicherung. In meinem Fall hat wahrscheinlich die Krankenkasse, bei der ich mit erst versichern wollte, an meine Vorversicherung im Sinne der "Amtshilfe" gepetzt, d.h. meiner Meinung nach einfach den Datenschutz verletzt. Und nicht jede Krankenversicherung interessiert sich für die Vorversicherung, wie ich dann später feststellen konnte. Ich nehme an, daß sich gerade private Krankenversicherung nicht wirklich darum kümmern, welchen Vorversicherer du hattest. Allerdings wollen die meisten privaten Krankenversicherungen ein lückenloses Versicherungsverhältnis vorgezeigt bekommen. Kannst du das nicht bieten, hatte mir damals die private Krankenkasse angeboten, daß ich entweder ein ärztliches Gutachten bring, daß ich vollkommen gesund sei oder alternativ 3 Monate lang Beiträge ohne Versicherungsanspruch zahl.

Nachtrag2: Hab grad nochmal Dein Eingangspost gelesen. D.h. da du ja noch immer Mitglied in der Krankenkasse bist, sitzt du jetzt gewaltig im großen braunen warmen Haufen. D.h. du wirst um die Schenkung an die Krankenkasse auf Basis der Hoffnung des Nichtsanhnens der Krankenasse höchstwahrscheinlich nicht herumkommen, da du ja erstmal die Mitgliedschaft generell kündigen mußt. Frag am besten mal in potentiellen Nachfolgekrankenkasse nach, wie du den Wechsel am besten über die Bühne kriegst. Falls sich die potentielle Nachfolgekrankenkasse querstellt, hol einfach noch ein paar Meinungen von weiteren Krankenkassen ein. Ich hab da schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht (siehe o.g. Thread). Und falls die potentielle Nachfolgekrankenkasse eine gesetzliche ist, dann laß Dich nicht von irgendwelchen Beitragshöhen im Sinne von 11,8%, 12,4% o.ä. beeinflussen. Ab nächstes Jahr werden die gesetzlich sowieso dazu verdonnert, alle den gleichen Beitragssatz zu erheben.

Nachtrag3: Was mit grad noch einfällt. Bei mir wollte die Nachfolgekasse übrigens keine Kündigungsbestätigung der früheren Krankenkasse sehen.

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Beitragvon Rossi » 18.02.2008, 23:48

Und wenn du privat versichert und mit dem Studium irgendwann mal fertig bist, fällst du sowieso wieder automatisch in die GKV, wenn du nach Exmatrikulation ALGII beantragst


Öhm, das dürfte nicht ganz korrekt sein.

Denn § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V ändert sich zum 01.01.2009

Guckst Du hier: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4936

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Beitragvon musv » 19.02.2008, 16:03

Ok, wieder eine Regelung, die sich zum Nachteil der Bürger zu ändern scheint. Das was ich geschrieben hatte, stammt noch aus der Zeit vor der tollen "Reform".

Mal 'ne andere Frage: Ich les immer "gedeckelt". Was bedeutet das eigentlich, wenn man das vom Amtsdeutsch in normale Sprache übersetzt?

dij
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Beitragvon dij » 19.02.2008, 17:48

musv hat geschrieben:Ok, wieder eine Regelung, die sich zum Nachteil der Bürger zu ändern scheint.


Nachteil "der Bürger"? Es gibt auch noch andere Bürger, die für die Finanzierung aufkommen müssen. Aus dem Nichts kommt leider auch in der Sozialversicherung nichts.

musv hat geschrieben:Mal 'ne andere Frage: Ich les immer "gedeckelt". Was bedeutet das eigentlich, wenn man das vom Amtsdeutsch in normale Sprache übersetzt?


Das ist schon eher normalsprachlich. Es bedeutet "mit einem Deckel versehen", "nach oben hin (künstlich) begrenzt".

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Beitragvon musv » 19.02.2008, 21:03

Rossi hat geschrieben:Denn § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V ändert sich zum 01.01.2009

kader: Hast du nicht gemeint, daß du Dich im letzten Semester befindest? D.h. wenn du noch dieses Jahr fertig wirst, wäre die private KV eventuell doch eine Option, sofern ich o.g. Link richtig interpretiere. Du mußt dann halt nur bis Ende des Jahres wieder in die gesetzliche KV eintreten. Die Idee war mir nur so spontan eingefallen.

kader hat geschrieben:Jetzt wollte ich zu einer anderen GKV wechseln und wurde dort nach einer Kündigungsbestätigung der vorherigen KV gefragt, die ich nicht habe. Darauf hin rufe ich bei der alten KV an, mit der Bitte mir diese Bestätigung zukommen zu lassen und erhalte als Antwort: „Geht nicht, da Sie bei uns nicht versichert sind“ … . Man kann nur jemandem kündigen der auch versichert ist bzw. andersherum nur wer versichert ist kann auch kündigen . Nach einiger Zeit hin und her habe ich verstanden, dass der Versicherungsschutz (Zahlen bzw. Nichtzahlen von Beiträgen) und Mitgliedschaft nicht dasselbe ist!

Ich weiß nicht, inwieweit das zur Lösung Deines Problems beiträgt. Aber ich hab jetzt grad mal meine Kündigungsbestätigung gefunden. Und da steht so ein neckiger Paragraph drauf: §175, Abs. 4 Satz 3, SGB V

§175, Abs. 4 Satz 3, SGB V hat geschrieben:...Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. ...

Eventuell kannst du das ja irgendwie ausnutzen. Gesetzlich steht Dir ja das Wahlrecht der Krankenkasse zu (selbiger Paragraph). Und in Deinem Fall hat es die Krankenkasse wahrscheinlich einfach verpennt, Dir die Kündigungsbestätigung auszustellen, oder sie haben es aus Böswilligkeit nicht gemacht.

In meiner Kündigungsbestätigung heißt das Ganze so:
Kündigungsbestätigung der AOK hat geschrieben:Sie haben am ... Ihre am ... begonnene Mitgliedschaft bei der AOK Sachsen zum ... gekündigt.

Mir erscheint es deshalb auch ein wenig merkwürdig, daß Versichertenstatus und Mitgliedsstatus etwas unterschiedliches sein soll. Was hast du denn in die Kündigung reingeschrieben? Kündigung der Versicherung oder Kündigung der Mitgliedschaft?

dij hat geschrieben:Nachteil "der Bürger"? Es gibt auch noch andere Bürger, die für die Finanzierung aufkommen müssen. Aus dem Nichts kommt leider auch in der Sozialversicherung nichts.

Das ist vollkommen richtig. Nur verstehe ich ein Sozialsystem so, daß jeder nach seinen Möglichkeiten in das System einzahlt, um jeden gewisse Mindestleistungen zur Verfügung zu stellen. Und dazu gehört eben auch, daß Leute, die (temporär) nichts ins System einbringen können, auch Leistungen erhalten, die mehr als deren eingezahlte Beiträge kosten können.

Mit dem Gesetz zum finanziellen Schutz der Krankenkassen und deren Vorständen (Pflichtversicherung) wird aber in meinen Augen genau dieses Sozialverständnis ausgehebelt, da Personen zu Beitragszahlungen verdonnert werden, die sie einfach nicht zahlen können. Und was noch schlimmer ist: Die Beiträge müssen von unversicherten "freiwilligen" Pflichtversicheten rückwirkend für Leistungen bezahlt werden, auf die sie nie Anspruch hatten.


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