mit 60 in die PKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.05.2008, 19:22

Hallo hge2001
[quote]Aber wie wird das dann gerechnet, wenn die LV einmalig ausgezahlt wird?
Gilt dort auch noch die Beitragsbemessungsgrenze? [/quote]

Diese Grenze gilt für die gesamten Beiträge.
Eine LV mit einmaliger auszahlung wird auf 10 Jahre verteilt , das heißt egal ob das Geld schon verbraucht ist oder für die Ablösung eines Kredites genommen wird, für die Dauer von 10 Jahren ist Beitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Also ich sag immer eine Krankenversicherung für die Lebensversicherung :-)
Gruß

fwilke
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Beitragvon fwilke » 02.05.2008, 20:47

N'abend zusammen.

Nehmen wir doch mal realistisch folgendes an:
Einheitlicher GKV-Beitragssatz ab 2009 --> mindestens 15%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab Juli 2008 --> mindestens 1,95%.

Das sind 16,95% auf die derzeit gültige Beitragsbemessungsgrenze voln 3.600€.

Macht einen Monatsbeitrag von 610,20€!

Beispiel Gesellschaft XXX, Tarif XX (Grundabsicherung auf ungefähr gesetzlichem Niveau) 360€ SB p.a., Beitrag für einen 60jährigen gesunden Mann bei Antragstellung in 2008: knapp 410€ pro Monat.
Einer der besten Tarife am Markt mit allem Schnickschnack: 630€ p.a.

(60jährige Frau bei ansonsten gleichen Bedingungen im Mittelklassetarif: knapp 500€).

Da muss man nicht lange rechnen.

Frank Wilke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.05.2008, 20:48

Öhm, ich glaube da muss man schon unterscheiden, welche Einnahmen nachher beitragspflichtig sind.

Ist jemand im Rentenalter freiwillig versichert, dann wird für die Beitragsbemessung natürlich das Gesamteinkommen berücksichtigt. Hier zählen dann auch Zinsen, evtl. Auszahlungen von Lebensversicherungen etc., dazu. Allerdings nur bis zur Bemessungsgrenze von 3.600,00 Euro.

Bezieht jemand hingegen eine Rente von der DRV - also gesetzliche Rentenversicherung - dann ist er unter Umständen durch die Rente gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V pflichtversichert. Bei dieser Pflichtversicherung kommt es einzig und allein darauf an, ob der Kunde in der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 9/10 versichert war. Dabei ist es völlig Latte, ob jemand pflichtversichert durch die Arbeit oder freiwillig versichert war.

D. h. wenn ein gut Verdienender jahrelang der gesetzlichen KV als freiwilliges Mitglied treu geglieben ist, dann wird er mit dem Rentenbeginn aus DRV im Rahmen der KVDR versicherungspflichtig. Will heissen, die freiwillige KV wird überflüssig.

Und in dieser Konstellation sind nur noch bestimmte Einnahmearten beitragspflichtig. Dieses ist in § 237 SGB V geregelt:

§ 237 Beitragspflichtige Einnahmen der versicherungspflichtigen Rentner



Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,

2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und

3. das Arbeitseinkommen.



Ist man hingegen im Rentenalter freiwillig versichert - da die 9/10 nicht erfüllt sind - dann richtet sich die beitragspflichtige Einnahme nach § § 240 SGB V. Und genau hier zahlt man mehr.

Du solltest in erster Linie klären, ob die versicherungspflichtig bist. Dann zählt nämlich nur die DRV und die betriebliche Rente, mehr nicht.

[/b]

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 02.05.2008, 21:58

fwilke hat geschrieben:N'abend zusammen.

Nehmen wir doch mal realistisch folgendes an:
Einheitlicher GKV-Beitragssatz ab 2009 --> mindestens 15%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab Juli 2008 --> mindestens 1,95%.

Das sind 16,95% auf die derzeit gültige Beitragsbemessungsgrenze voln 3.600€.

Macht einen Monatsbeitrag von 610,20€!

Beispiel Gesellschaft XXX, Tarif XX (Grundabsicherung auf ungefähr gesetzlichem Niveau) 360€ SB p.a., Beitrag für einen 60jährigen gesunden Mann bei Antragstellung in 2008: knapp 410€ pro Monat.
Einer der besten Tarife am Markt mit allem Schnickschnack: 630€ p.a.

(60jährige Frau bei ansonsten gleichen Bedingungen im Mittelklassetarif: knapp 500€).

Da muss man nicht lange rechnen.

Frank Wilke


Wiewiel SB ist denn in den angegeben Tarifen dabei ? Sind die dazu berechnet ??

So..... und dann prognostiziert mal die Beiträge hoch für PKV und GKV wenn der Mann 70 ist....und wir wünschen ihm ein langes Leben........wenn er auf die 80 zugeht.........der break-even point kommt schneller als man sich umdrehen kann.
Wo sollen denn die Alterrückstellungen bei einem 60 jährigen herkommen, die das stabil halten ??

Annahmen :
Einkommen im Alter bein Eintritt jetzt : all-in 3500 €,
jährliche Rentensteigerung 1 %..........der Prozentsatz zur GKV steigt auf 17-18%....... die Bemessungsgrenze steigt um 3-5% jährlich....

da sollte man schon mal rechnen.........!
Und wenn die (stagnierenden) Einnahmen deutlich unter den 3500 liegen schon gar nicht drüber nachdenken ob man mit 60 noch in die PKV soll.

aber dafür gibts ja dann immer noch den "Basistarif".......der ist aber gekoppelt an die Bemessungsgrenze...und der PKV ist es egal ob man die überschreitet oder nicht.........

Bleibt gesund....... :wink:

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Beitragvon hge2001 » 02.05.2008, 22:24

Rossi hat geschrieben:Du solltest in erster Linie klären, ob die versicherungspflichtig bist. Dann zählt nämlich nur die DRV und die betriebliche Rente, mehr nicht.

[/b]


Danke für diese Erklärung.
Dann hilf mir mal bitte in meinem Fall:

Ich war vom 20 Lebensjahr bis heute (59 Lebensjahr) in der GKV. Seit dem 25. Lebensjahr bis zum 56. Lebensjahr war ich freiwillig in der GKV versichert, wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze.
Ab dem 56. Lebensjahr bin ich in Altersteilzeit und somit wieder knapp in die Pflichtversicherung "abgesunken."

Ab dem 60. Lebensjahr werde ich Renten beziehen:
eine BFA-Rente und 2 Betriebsrenten.

Was heisst denn nun die 9/10 regelung?

Danke für die Mithilfe

hge

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Beitragvon Rossi » 02.05.2008, 23:04

nun denn hge2001, Du bist ein treues Mitglied der Solidargemeinschaft. Du bist ja immer in der gesetzlichen KV gewesen, von daher erfüllst Du die 9/10 Belegung.

Ansonsten;

Erwerbsleben vom 20. - 60. Lebensjahr

die 2. Hälfte beginnt vom 40. - 60.

das sind 20 Jahre

sofern Du in den 20 Jahren mindestens 18 Jahre in der gesetzliche KV gewesen bist, dann kommst Du in die Pflichtversicherung. Sofern Du bspw. davon 2,5 Jahre privat versichert gewesen bist, dann erfüllst Du nicht die Belegung und kannst Dich nur freiwillig versichern.

Also, in Deinem Fall sind dann nur die gesetzliche Rente von der DRV und die 2 Betriebsrenten beitragspflichtig. Wenn Du bpsw. noch Mieteinnahmen, oder sonstige Einnahmen hast, interessiert das keinen Bagger.

Sofern Du die Belegung nicht erfüllst und freiwillig versichert bist, dann spielen die Mieteinnahmen und sonstige Einnahme ne Rolle.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.05.2008, 00:16

Beispiel Gesellschaft XXX, Tarif XX (Grundabsicherung auf ungefähr gesetzlichem Niveau) 360€ SB p.a.

Wiewiel SB ist denn in den angegeben Tarifen dabei ? Sind die dazu berechnet ??

War die Bezeichnung p.a. missverständlich? Eh... hö? 360€ halt, jährlich. Dazu berechnet? Nein, denn das habe ich beim GKV-Beitrag auch nicht, wie man leicht nachrechnen kann.

So..... und dann prognostiziert mal die Beiträge hoch für PKV und GKV wenn der Mann 70 ist

Wenn die GKV stabil bleibt (gelächter), kann der Tarif jährlich um 4% anheben und ist immer noch günstiger als der GKV-Beitrag. Aber das ist ja auch die falsche denke.

Es geht hier ja um die Ersparnis gegenüber dem Verbleib in der GKV bei gleichzeitigem Beitrag auf die Betriebsrentenbezüge, und die gesparte Kohle wirft auc noch Zinsen ab, und eigentlich müssten wir hier auch noch den Wert der Mehrleistungen in Euro hinzurechnen. Das würde hier etwas zu weit gehen.

Frank Wilke

Frank Wilke

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Beitragvon hge2001 » 03.05.2008, 09:43

Rossi hat geschrieben:Also, in Deinem Fall sind dann nur die gesetzliche Rente von der DRV und die 2 Betriebsrenten beitragspflichtig. Wenn Du bpsw. noch Mieteinnahmen, oder sonstige Einnahmen hast, interessiert das keinen Bagger.

Sofern Du die Belegung nicht erfüllst und freiwillig versichert bist, dann spielen die Mieteinnahmen und sonstige Einnahme ne Rolle.


Danke rossi, sehe etwas klarer.
Wie sieht es denn in meinem fall mit der Auszahlung der LV aus, unterliegt die denn weiterhin der GKV?

In meinem fall werde ich wegen der 2 betriebsrenten schon über 3.600 liegen. Gibt es denn auch noch einen Zuschuss der BFA zum Rentenanteil?

hge

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Beitragvon JarvisCocker » 03.05.2008, 12:50

@ fwilke
sorry, habs mit der SB überlesen, ...hast es ja explizit geschrieben.
aber 4% pro Jahr.......dann lach ich jetzt auch mal.
speicher dir den genannten Tarif ab und ich frage dich ich 5 Jahren nochmal danach.......mal schauen was dann rauskommt

@ hge
ja, auch als pkv Versicherter sollte es einen Zuschuss geben, die Höhe hängt davon ab wieviel Rente du bekommst, er ist aber auch gedeckelt, genaue Zahlen sollen die Profis beisteuern........

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.05.2008, 14:37

Hallo JarvisCocker,

wir verstehen uns irgendwie nicht. Der Tarif kann bei KONSTANTEM GKV-Beitrag allein 4% pro Jahr anheben, und ist dann noch günstiger als die GKV.

Was ich damit sagen wollte: Man hat einen um 4 Prozentpunkte p.a. höheren Kostenpuffer als in der GKV - da würde es mich doch stark wundern, wenn der Tarif aus dem Ruder läuft. Wobei natürlich schon jetzt klar ist, dass in der GKV die Leistungen weiter zusammen gestrichen werden müssen, damit der Beitrag DORT nicht aus dem Ruder läuft.

Frank Wilke

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Beitragvon JarvisCocker » 03.05.2008, 15:05

fwilke hat geschrieben:Hallo JarvisCocker,

wir verstehen uns irgendwie nicht. Der Tarif kann bei KONSTANTEM GKV-Beitrag allein 4% pro Jahr anheben, und ist dann noch günstiger als die GKV.

Was ich damit sagen wollte: Man hat einen um 4 Prozentpunkte p.a. höheren Kostenpuffer als in der GKV - da würde es mich doch stark wundern, wenn der Tarif aus dem Ruder läuft. Wobei natürlich schon jetzt klar ist, dass in der GKV die Leistungen weiter zusammen gestrichen werden müssen, damit der Beitrag DORT nicht aus dem Ruder läuft.

Frank Wilke


Hallo Frank,
ich verstehe dich schon, (bis auf die SB , da hab ich gepennt)

Ich wollte mit meinen Posts nur zum Ausdruck bringen, dass man nicht nur auf den aktuellen status quo schauen sollte, sondern auch die Zukunft betrachten muss und da gibt es halt unterschiedliche Szenarien die man zugrunde legen kann für die PKV und GKV.

Ich glaube z.B dass die Steigerung der PKV p.a. deutlich höher als 4% ausfallen wird ( bei mir waren es in den letzten beiden Jahren 11.7 und 10.3..plus Anhebung der SB) und die GKV nicht die Prozentsätze immer weiter steigen lassen kann (Maximum bei 17-18%) sondern eher die Bemessungsgrenze deutlich anheben wird um Geld zu bekommen.

Wenn man dann im Alter unter dieser Grenze liegt ist es halt überschaubar mit den Kosten bei der GKV, wenn man drüber liegt, muss man halt immer mehr zahlen...klar

Und in einem Punkt sind wir uns bestimmt einig :
Wenn man mal drin ist in der PKV....dann ist man drin :D

Wünsche dir ein schönes WE
...und hge dass er nach reiflicher ! Überlegung eine gute Entscheidung für sich trifft.

Jarvis

bleibt gesund O:)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 20:48

In meinem fall werde ich wegen der 2 betriebsrenten schon über 3.600 liegen. Gibt es denn auch noch einen Zuschuss der BFA zum Rentenanteil?


Nee, da Du pflichtversichert bist, bekommst Du auch keinen Beitragszuschuss für die KV. Für die Betriebsrenten musst Du die Krankenversicherung selber an die KV löhnen. Hier erfolgt keine direkte Überweisung.

Öhm, die private Lebensversicherung spielt hier keine Rolle. Du bist doch sowieso schon über Bemessungsgrenze von 3.600,00 Euro. Danach ist egal, wieviel man hat.

Hui, so eine Altersversorgung wünsche ich mir auch noch. Da muss ich aber noch ein weilchen stricken!!!

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.05.2008, 20:48

Ich glaube z.B dass die Steigerung der PKV p.a. deutlich höher als 4% ausfallen wird ( bei mir waren es in den letzten beiden Jahren 11.7 und 10.3..plus Anhebung der SB)

Klingt nach DKV oder LVM - schon mal geguckt, ob der Tarif überhaupt noch aktiv vertrieben wird?

und die GKV nicht die Prozentsätze immer weiter steigen lassen kann (Maximum bei 17-18%) sondern eher die Bemessungsgrenze deutlich anheben wird um Geld zu bekommen.

Gewagte These, die ich gar nicht weiter kommentieren will. Aber du hast noch zwei weitere Stellschrauben vergessen: Erhöhte Eigenbeteiligungen und reduzierter Leistungskatalog!

Wenn man mal drin ist in der PKV....dann ist man drin :D

Und das ist auch gut so - und ich hoffe inständig, dass irgendwelche Gesundheitsminister sich da nicht was anderes ausdenken!!

Viele Grüße
Frank Wilke

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 03.05.2008, 21:28

Rossi hat geschrieben:
In meinem fall werde ich wegen der 2 betriebsrenten schon über 3.600 liegen. Gibt es denn auch noch einen Zuschuss der BFA zum Rentenanteil?

Nee, da Du pflichtversichert bist, bekommst Du auch keinen Beitragszuschuss für die KV. Für die Betriebsrenten musst Du die Krankenversicherung selber an die KV löhnen. Hier erfolgt keine direkte Überweisung.



Öhm.... :lol: ,
gilt das hier unten aufgeführte nicht, oder hab ich deine Antwort falsch verstanden und du meinst lediglich kein zuschuss zur Betriebsrente ??

(manche Foren mögen es nicht direkt auf andere Seiten zu verlinken...daher copy-paste)


C) Beitragszuschuss für pflichtversicherte Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner):

Versicherungspflichtig in der KVdR sind alle Rentner bzw. Rentenantragsteller, die mind. 90% der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der GKV versichert waren - unabhängig davon, ob eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung bestand. Unter Erwerbsleben wird der Zeitraum seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu Stellung des Rentenantrags verstanden.

Pflichtversicherte Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger als Beitragszuschuss die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung besteht. Der Beitragszuschuss bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.05.2008, 23:36

Pflichtversicherte Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger als Beitragszuschuss die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung besteht. Der Beitragszuschuss bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente.



Ich weiss ja nicht in welchem Forum Du dieses gefunden hast, aber die Aussage dürfte - meines Erachtens - schon mal falsch sein.

Pflichtversicherte erhalten niemals einen Beitragszuschuss. Bei den Pflichtversicherten ist der Beitrag zu teilen, d. h. die Hälfte des Beitrages für die KV ist vom Rententräger zu übernehmen und die andere Hälfte trägt der Versicherte selber. Ferner hat der Rententräger den gesamten Beitrag an die KV (also auch den Anteil des Rentners) zu zahlen.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich explizit aus § 249 a SGB V

§ 249a SGB V Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug



Versicherungspflichtige, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, und die Träger der Rentenversicherung tragen die nach der Rente zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte; den zusätzlichen Beitragssatz trägt der Rentner allein.


Der Beitragszuschuss für die Krankenversicherung hingegen ergibt sich aus § 106 SGB IV:


§ 106 Zuschuss zur Krankenversicherung


(1) Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.



[/b]


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