Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

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Chrischan
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Chrischan » 03.05.2026, 20:21

sct hat geschrieben:Das habe nicht ich entdeckt, sondern das war in der Vergangenheit "gelebte Praxis". Ich persönlich kenne zwei aus meinem entfernten Bekanntenkreis, die das so gemacht haben.


Dann hast du es halt nicht "entdeckt", sondern mitbekommen, wie auch immer.

sct hat geschrieben:Und man muß sich bei der Vorgehensweise unbedingt darauf konzentrieren schnellstmöglich den Feststellungsbescheid von der Krankenkasse zu bekommen, damit die GKV das nicht im Nachhinein wieder rückabwickeln kann, was leider schon passiert ist. Denn nur wer den Feststellungsbescheid hat, der ist supersafe. Diesen zu bekommen dauert leider ab und zu etwas und man muß dann schon mal auch mit dem Anwalt und Klageandrohung wegen "Nichstun" winken. Das ist so bei dem einen der Bekannten (s.o.) passiert. Man muß aber auch bedenken, dass man da schon ein paar Rückstellungen braucht weil das ein paar Monate laufen kann. Vor allem muß man ja weiterhin die PKV bei geringen Beiträgen ruhig stellen und da zunächst keinesfalls komplett kündigen, solange der Feststellungsbescheid nicht da ist.
Wenn der dann endlich da ist, kann man die PKV komplett kündigen und Rente (mit Abschlägen) beantragen. Bei mir sind das noch ein paar Jahre bis dahin. Mal sehen was sich der Gesetzgeber beim Thema Gesundheits- und Rentenreform ausdenkt. Aber es nützt ja nichts, einen Plan, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, sollte man da trotzdem haben und Rücklagen.


Das mit dem Bescheid (Verwaltungsakt) über das Bestehen der Familienversicherung ist halt so das Ding. Es gibt die Rechtsauffassung und Rechtsprechung, dass es dem Erlass eines solchen Bescheides nicht bedarf, weil die Fami kraft Gesetzes besteht oder nicht besteht. Ein Begrüßungsschreiben der Krankenkasse, Mitglieds-/Versicherungsbescheinigungen (für bspw. bestimmte Stellen wie Arbeitgeber, ohne Regelungswille für eine künftige freie Verwendung der Bescheinigung) oder die Übersendung der Versichertenkarte (da nur “Ausweispapier” und keine weitergehende Bedeutung) sollen laut Rechtsprechung regelmäßig keinen Verwaltungsakt in Sachen von § 31 SGB X (Regelung mit Rechtswirkung nach außen) darstellen und nur “deklaratorisch” sein (also reine Informationen ohne bindende Wirkung, “Realakt”).

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon sct » 04.05.2026, 08:53

Chrischan hat geschrieben:Es gibt die Rechtsauffassung und Rechtsprechung, dass es dem Erlass eines solchen Bescheides nicht bedarf, ....

Und das ist dann meistens das Problem weshalb es so schwer ist, den GKV'en den Verwaltungsakt aus dem Kreuz zu leiern.

Chrischan hat geschrieben:Ein Begrüßungsschreiben der Krankenkasse, .... regelmäßig keinen Verwaltungsakt in Sachen von § 31 SGB X ...... darstellen und nur “deklaratorisch” sein (also reine Informationen ohne bindende Wirkung, “Realakt”).

Das ist dann das Problem was einige schon hatten, denn diese Menschen können dann einfach wieder aus der GKV geworfen werden. Da gab es in der Vergangenheit einige Urteile, die leider allesamt zuungunsten der GKV Versicherten ausfiel. Das ist für diese Menschen existenzbedrohend, denn diese müssen sich dann wieder PKV versichern. Am Ende kann es dann nur noch der Basistarif sein, der sehr teuer ist.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Czauderna » 04.05.2026, 08:54

Hallo,
genauso ist es, da stimme ich Chrischan zu.
Gruss
Czauderna

pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 27.05.2026, 19:54

sct hat geschrieben:Danke für die Info. Der Gesetzgeber hat damit aber Wege geschlossen, wie die gezielte temporäre Wahl einer Teilrente und das Schlüpfen in die Fami mit anschließender OAV oder gewisse kurze / schnelle Wege übers bspw. EU-Ausland, .die auch für den Wechselwilligen relativ aufwendig sind. Die nicht so schwierige Sache, einfach ein paar Monate vor der Rente kündigen, dann in die GKV und dann erst Rente beantragen kam ihm nicht in den Sinn? Oder doch und der Gesetzgeber konnte/dürfte das nur nicht schließen? Aber vielen Dank für die Diskussion und die Einblicke in die Thematik, auch wenn ich das Ganze nicht vollständig verstehe.


Wenn Du ein paar Monate vor der Rente kündigst, kommt erstmal mal ALG 1, so einfach ist das nicht. Wenn das ausläuft und Du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast und nur ein paar hundert Kröten aus Anlagen etc. hast, dann kannst Du eventuell aus der PKV raus. Wenn es beispielsweise noch 6 Monate bis zu einem regulären Renteneintritt sind, auch wenn Du diesen nicht beantragt hast, weiss ich nicht, wie das aussieht, bei mir sind es 3 Monate, muss man sehen, ob das reicht, siehe auch Feststellungsbescheid, ich weiss sowieso nicht, ob der anfechtbar wäre, wenn jemandem im Nachgang die nur 3 Monate aufstoßen, das bliebe dann zu klären, 2 Versicherungen über den Zeitraum zu bezahlen, wird sportlich, zumal du ja auch noch die Altersrückstellungen nach der Kündigung pkv auslösen (solltest)

Ende ALG 1 31.8.
Aufnahme GKV zu 31.5. beantragen
dann zum 15.9.bspw. reguläre Rente beantragen

Ob das geht, weiss nur der da oben.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 27.05.2026, 19:55

Edit: Oder Du findest nach 3 Monaten wieder einen Job, ob man da nicht auch einen Rententrick light der GKV unterstellen kann...keine Ahnung

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon sct » 27.05.2026, 20:10

Ich denke, da man nicht verpflichtet ist Rente oder ALG1 zu beantragen, denke ich geht das durch. Ich hätte da auch kein eigenes Einkommen. Keine Zinsen oder sonstwas. Man muß auch nicht zwei Versicherungen gleichzeitig bezahlen, sondern man kann die PKV gegen einen geringen Betrag ruhig stellen.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 21.07.2026, 09:46

So, ein paar Updates:

1. Ein Feststellungsbescheid GKV ist NICHT! verpflichtend auszustellen, dass habe ich nun von höchster Stelle
2. Ein Rausschmiss bei: 1.1.xx Eintritt in die GKV über Fam. Versicherung und Beantragung der Rente zum bspw. 1.4.xx ist unwahrscheinlich, bzw. rechtlich nicht haltbar
3. Interessant: Die PKV kann offensichtlich auch in den Unisex Tarifen, die ja einer erneuten Gesundheitsprüfung bedürfen, Individualtarife mit Ausschlüssen/Selbstbeteiligung anbieten, die eine erneute Gesundheitsprüfung legal "umgehen", war mir nicht bewusst, dass mag sich durchaus rechnen. Wer hier einen rechtssicheren Text braucht hinsichtlich einer Anfrage bei der PKV, meldet sich gerne per PN. Das spätere Thema Basis/Standardversicherung ist ja bekannt.

Ich kann mir nun überlegen, wie ich weiter vorgehe, werde mich hier aber im Falle eines Wechsel zur GKV von einem Spezialisten begleiten lassen, dass Thema ist mir zu heikel.

grüße

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 21.07.2026, 09:59

hallo pejoth,

leider schreibst du nicht so, dass ich (50 Jahre Berufserfahrung bei einer gesetzlichen KK) dich verstehen.

Wer ist denn "die höchste Stelle".

Klappt das jetzt mit der FAMI------???-----das war ja die Kernfrage.
Das wolltest du mit der KK klären.

Alle hier sagten, dir ja, dass es klappen sollte.

Also: was sagt DEINE KK ?

pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 21.07.2026, 12:52

heinrich hat geschrieben:hallo pejoth,

leider schreibst du nicht so, dass ich (50 Jahre Berufserfahrung bei einer gesetzlichen KK) dich verstehen.

Wer ist denn "die höchste Stelle".

Klappt das jetzt mit der FAMI------???-----das war ja die Kernfrage.
Das wolltest du mit der KK klären.

Alle hier sagten, dir ja, dass es klappen sollte.

Also: was sagt DEINE KK ?


Siehe 12.3.26

"Ich habe mit zwei gesetzlichen Kassen gesprochen, beide haben gesagt, mit Ü 55 aus Arbeitslosengeld eins auslaufend, kein Einkommen beziehungsweise unter 603 €, dann hätte ich kein Problem in die Familienversicherung zu kommen"

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 21.07.2026, 13:11

also so , wie die Experten hier, die über Jahrzehnte in leitender Funktion beruflich tätig waren.

pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 21.07.2026, 13:14

heinrich hat geschrieben:also so , wie die Experten hier, die über Jahrzehnte in leitender Funktion beruflich tätig waren.


Bei einem GF einer Krankenkasse würde ich davon ausgehen. Wie siehst Du das?

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon sct » 21.07.2026, 14:07

Danke für die Updates. Nun soll die FAMI ja nicht mehr kostenlos bleiben, sondern etwa 80€ kosten. Was meint ihr, sollte es im Zuge der neuen Gesundheitsreform beim Rückkehrrecht zur GKV über die FAMI zu Problemen kommen?

Das mit dem Feststellungsbescheid ist ebenfalls eine interessante Info, denn wenn keine GKV mehr verpflichtet ist, diesen auszustellen ist man im Grunde immer Mitglied der GKV auf Widerruf. Das halte ich für sehr bedenklich, denn nur mit diesem Feststellungsbescheid ist man unwiderruflich Mitglied. Wenn die GKV nicht verpflichtet ist, so einen auszustellen, dann kann man den wohl auch nicht einklagen. Es gab in der Vergangenheit etliche Urteile diesbezüglich, wo GKV'en Mitglieder nach Jahren wieder rausgeschmissen haben.

@pejoth, wenn Du für den Wechsel in die GKV einen Spezialisten gefunden hast, sag bitte mal Bescheid, womöglich kannst du eine Empfehlung aussprechen.

heinrich
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 21.07.2026, 14:31

wenn GF Geschäftsführer bedeutet und du das schriftlich hast.

ein Kumpel von mir (in Rente) war GF bei einer Krankenkasse (einer kleinen BKK).
er berichtete mir einst vor Jahren (ca 20 Jahre her), dass es den Begriff GF gar nicht mehr gibt.

Der seit 20 Jahren gültige Begriff hieß seit diesem Zeitpunkt "Vorstand".

pejoth: hat dein Brief denn tatsächlich unter dem Namen des Unterzeichners den Titel "Geschäftsführer" stehen.... das würde mich wundern.

pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 21.07.2026, 15:25

sct hat geschrieben:Danke für die Updates. Nun soll die FAMI ja nicht mehr kostenlos bleiben, sondern etwa 80€ kosten. Was meint ihr, sollte es im Zuge der neuen Gesundheitsreform beim Rückkehrrecht zur GKV über die FAMI zu Problemen kommen?

Das mit dem Feststellungsbescheid ist ebenfalls eine interessante Info, denn wenn keine GKV mehr verpflichtet ist, diesen auszustellen ist man im Grunde immer Mitglied der GKV auf Widerruf. Das halte ich für sehr bedenklich, denn nur mit diesem Feststellungsbescheid ist man unwiderruflich Mitglied. Wenn die GKV nicht verpflichtet ist, so einen auszustellen, dann kann man den wohl auch nicht einklagen. Es gab in der Vergangenheit etliche Urteile diesbezüglich, wo GKV'en Mitglieder nach Jahren wieder rausgeschmissen haben.

@pejoth, wenn Du für den Wechsel in die GKV einen Spezialisten gefunden hast, sag bitte mal Bescheid, womöglich kannst du eine Empfehlung aussprechen.


Ich melde mich dazu per PN. Muss ihn mal fragen, ob er das möchte.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon heinrich » 22.07.2026, 17:28

hallo pejoth,
darf ich nochmals nachfragen.

Hat denn der Vorstand tatsächlich mit GF - Geschäftsführer (wie du es schriebst) gezeichnet ?
Das würde mich doch sehr wundern


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