Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

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Chrischan
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Chrischan » 03.05.2026, 20:21

sct hat geschrieben:Das habe nicht ich entdeckt, sondern das war in der Vergangenheit "gelebte Praxis". Ich persönlich kenne zwei aus meinem entfernten Bekanntenkreis, die das so gemacht haben.


Dann hast du es halt nicht "entdeckt", sondern mitbekommen, wie auch immer.

sct hat geschrieben:Und man muß sich bei der Vorgehensweise unbedingt darauf konzentrieren schnellstmöglich den Feststellungsbescheid von der Krankenkasse zu bekommen, damit die GKV das nicht im Nachhinein wieder rückabwickeln kann, was leider schon passiert ist. Denn nur wer den Feststellungsbescheid hat, der ist supersafe. Diesen zu bekommen dauert leider ab und zu etwas und man muß dann schon mal auch mit dem Anwalt und Klageandrohung wegen "Nichstun" winken. Das ist so bei dem einen der Bekannten (s.o.) passiert. Man muß aber auch bedenken, dass man da schon ein paar Rückstellungen braucht weil das ein paar Monate laufen kann. Vor allem muß man ja weiterhin die PKV bei geringen Beiträgen ruhig stellen und da zunächst keinesfalls komplett kündigen, solange der Feststellungsbescheid nicht da ist.
Wenn der dann endlich da ist, kann man die PKV komplett kündigen und Rente (mit Abschlägen) beantragen. Bei mir sind das noch ein paar Jahre bis dahin. Mal sehen was sich der Gesetzgeber beim Thema Gesundheits- und Rentenreform ausdenkt. Aber es nützt ja nichts, einen Plan, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, sollte man da trotzdem haben und Rücklagen.


Das mit dem Bescheid (Verwaltungsakt) über das Bestehen der Familienversicherung ist halt so das Ding. Es gibt die Rechtsauffassung und Rechtsprechung, dass es dem Erlass eines solchen Bescheides nicht bedarf, weil die Fami kraft Gesetzes besteht oder nicht besteht. Ein Begrüßungsschreiben der Krankenkasse, Mitglieds-/Versicherungsbescheinigungen (für bspw. bestimmte Stellen wie Arbeitgeber, ohne Regelungswille für eine künftige freie Verwendung der Bescheinigung) oder die Übersendung der Versichertenkarte (da nur “Ausweispapier” und keine weitergehende Bedeutung) sollen laut Rechtsprechung regelmäßig keinen Verwaltungsakt in Sachen von § 31 SGB X (Regelung mit Rechtswirkung nach außen) darstellen und nur “deklaratorisch” sein (also reine Informationen ohne bindende Wirkung, “Realakt”).

sct
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon sct » 04.05.2026, 08:53

Chrischan hat geschrieben:Es gibt die Rechtsauffassung und Rechtsprechung, dass es dem Erlass eines solchen Bescheides nicht bedarf, ....

Und das ist dann meistens das Problem weshalb es so schwer ist, den GKV'en den Verwaltungsakt aus dem Kreuz zu leiern.

Chrischan hat geschrieben:Ein Begrüßungsschreiben der Krankenkasse, .... regelmäßig keinen Verwaltungsakt in Sachen von § 31 SGB X ...... darstellen und nur “deklaratorisch” sein (also reine Informationen ohne bindende Wirkung, “Realakt”).

Das ist dann das Problem was einige schon hatten, denn diese Menschen können dann einfach wieder aus der GKV geworfen werden. Da gab es in der Vergangenheit einige Urteile, die leider allesamt zuungunsten der GKV Versicherten ausfiel. Das ist für diese Menschen existenzbedrohend, denn diese müssen sich dann wieder PKV versichern. Am Ende kann es dann nur noch der Basistarif sein, der sehr teuer ist.

Czauderna
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon Czauderna » 04.05.2026, 08:54

Hallo,
genauso ist es, da stimme ich Chrischan zu.
Gruss
Czauderna

pejoth
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 27.05.2026, 19:54

sct hat geschrieben:Danke für die Info. Der Gesetzgeber hat damit aber Wege geschlossen, wie die gezielte temporäre Wahl einer Teilrente und das Schlüpfen in die Fami mit anschließender OAV oder gewisse kurze / schnelle Wege übers bspw. EU-Ausland, .die auch für den Wechselwilligen relativ aufwendig sind. Die nicht so schwierige Sache, einfach ein paar Monate vor der Rente kündigen, dann in die GKV und dann erst Rente beantragen kam ihm nicht in den Sinn? Oder doch und der Gesetzgeber konnte/dürfte das nur nicht schließen? Aber vielen Dank für die Diskussion und die Einblicke in die Thematik, auch wenn ich das Ganze nicht vollständig verstehe.


Wenn Du ein paar Monate vor der Rente kündigst, kommt erstmal mal ALG 1, so einfach ist das nicht. Wenn das ausläuft und Du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast und nur ein paar hundert Kröten aus Anlagen etc. hast, dann kannst Du eventuell aus der PKV raus. Wenn es beispielsweise noch 6 Monate bis zu einem regulären Renteneintritt sind, auch wenn Du diesen nicht beantragt hast, weiss ich nicht, wie das aussieht, bei mir sind es 3 Monate, muss man sehen, ob das reicht, siehe auch Feststellungsbescheid, ich weiss sowieso nicht, ob der anfechtbar wäre, wenn jemandem im Nachgang die nur 3 Monate aufstoßen, das bliebe dann zu klären, 2 Versicherungen über den Zeitraum zu bezahlen, wird sportlich, zumal du ja auch noch die Altersrückstellungen nach der Kündigung pkv auslösen (solltest)

Ende ALG 1 31.8.
Aufnahme GKV zu 31.5. beantragen
dann zum 15.9.bspw. reguläre Rente beantragen

Ob das geht, weiss nur der da oben.

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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon pejoth » 27.05.2026, 19:55

Edit: Oder Du findest nach 3 Monaten wieder einen Job, ob man da nicht auch einen Rententrick light der GKV unterstellen kann...keine Ahnung

sct
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre

Beitragvon sct » 27.05.2026, 20:10

Ich denke, da man nicht verpflichtet ist Rente oder ALG1 zu beantragen, denke ich geht das durch. Ich hätte da auch kein eigenes Einkommen. Keine Zinsen oder sonstwas. Man muß auch nicht zwei Versicherungen gleichzeitig bezahlen, sondern man kann die PKV gegen einen geringen Betrag ruhig stellen.


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